01. Warnhinweis der Polizei – Hantieren mit waffenähnlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit Presseaussendung der Polizei Vorarlberg01. Warnhinweis der Polizei – Hantieren mit waffenähnlichen Gegenständen in der ÖffentlichkeitIn letzter Zeit häuften sich in Vorarlberg Vorfälle, bei denen Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene mit Softguns oder anderen waffenähnlichen Gegenständen auf offener Straße hantierten oder auch Schüsse abgaben. Am 22.5.2019 in Lustenau und am 28.5.2019 in Rankweil, nur zwei Beispiele von mehreren. Die Bevölkerung ist nach den zahlreichen Attentaten in den vergangenen Jahren sensibilisiert und zeigt solche Vorkommnisse richtigerweise sofort bei der Polizei an.Da die einschreitenden Polizeibeamten im Vorhinein nicht wissen können, ob es sich um eine echte Waffe handelt oder nicht, müssen sie immer von einem gefährlichen Einsatz ausgehen und dementsprechend einschreiten. Für die Polizistinnen und Polizisten eine sehr herausfordernde und nervenaufreibende Situation. So kann aus einem Lausbubenstreich schlagartig eine heikle und lebensbedrohliche Situation für betroffene Personen entstehen. Mit möglicherweise unabsehbaren Folgen für alle Beteiligten.Die Landespolizeidirektion Vorarlberg rät deshalb eindringlich, mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen verantwortungsbewusst umzugehen und auf offener Straße damit nicht zu hantieren.LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133Presseaussendung vom 31.05.2019, 11:22 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück
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