Widerrechtliche Inanspruchnahme der Mindestsicherung
Widerrechtliche Inanspruchnahme der Mindestsicherung Presseaussendung der Polizei TirolWiderrechtliche Inanspruchnahme der MindestsicherungDie bei der Landespolizeidirektion Tirol im Juni 2017 zunächst als Pilotprojekt eingerichtete fremdenpolizeiliche Ermittlungsgruppe Sozialbetrug kann bereits in den ersten 7 Monaten ihres Bestehens auf eine beachtliche Erfolgsbilanz zurückblicken. So gelang es der aus sieben PolizeibeamtInnen bestehende Ermittlungsgruppe bisher über 80 Sozialbetrugsdelikte mit einer Gesamtschadenssumme von mehr als 500.000 Euro zu klären bzw. an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige zu bringen. Darüber hinaus wurden von der Ermittlungsgruppe rund 70 Verwaltungsanzeigen erstattet und fünf Beschuldigte festgenommen. Aufgrund der Ermittlungen wurden allein in vier Verdachtsfällen Schadenswiedergutmachungen in der Höhe von mehr als 80.000 Euro geleistet. Jüngster Ermittlungserfolg: Ein 57-jähriger somalischer Staatsbürger hielt sich im Zeitraum von Mitte Jänner 2017 bis Mitte April 2017 für drei Monate in Afrika auf. Da der Somalier seinen Auslandsaufenthalt der zuständigen Behörde nicht meldete, wurde ihm für diesen Zeitraum die Mindestsicherung weiterhin gewährt. Der Somalier steht des Weiteren im Verdacht, zur Erschleichung seines Leistungsanspruches zwei Bekannte beauftragt zu haben, während seines Heimaturlaubs auf seinen Namen die Folgeanträge zur Erlangung der Mindestsicherung auszufüllen und auch bei der Behörde einzureichen. Aufgrund dieser Sozialbetrugshandlung wurde ein Betrag im mittleren vierstelligen Eurobereich unrechtmäßig auf das Konto des 57-jährigen Somaliers überwiesen.Presseaussendung vom 05.01.2018, 16:58 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück