WARNHINWEIS zu „Neffen“ bzw. „Polizei“-Trick Betrug
WARNHINWEIS zu „Neffen“ bzw. „Polizei“-Trick Betrug Presseaussendung der Polizei TirolWARNHINWEIS zu „Neffen“ bzw. „Polizei“-Trick BetrugAktuell werden in Innsbruck wieder mehrere Pensionisten von unbekannter Täterschaft (Anm.: Mann und Frau) telefonisch auf deren Festnetz oder auf deren Mobiltelefonen kontaktiert. Diese geben sich jeweils als „gute Bekannte/ Neffen – Nichten / Verwandte“ aus und versuchen für einen z.B. Wohnungskauf jeweils von den potenziellen Opfern ein kurzzeitiges Darlehen (Anm.: meist hohe Bargeldbeträge, Goldmünzen, Schmuck, Wertgegenstände) herauszulocken.Zudem ist aktuell eine andere Betrugsmasche im Umlauf, dass wiederum ältere Personen (Anm.: Pensionisten) von unbekannter Täterschaft (Anm.: Mann und Frau) telefonisch (Anm: meistens am Festnetz) angerufen werden, welche sich als Polizeibeamte od. Kriminalbeamte ausgeben und einen Unfall eines nahen Angehörigen vortäuschen um Bargeldbestände, Goldmünzen, Schmuck od. Wertgegenstände betrügerisch herauszulocken. In weiterer Folge behauptet die Täterschaft, dass ein naher Angehöriger (z.B. Tochter) in einem schweren Verkehrsunfall verwickelt und nun in Haft sei. Unter diesem Vorwand, dass die Haftpflichtversicherung abgelaufen wäre, fordert die Täterschaft die sofortige Bezahlung eines größeren Bargeldbestandes als angebliche Kaution. Zur Untermauerung ihrer „Geschichte“ sind teilweise während des Telefongespräches im Hintergrund weinerliche Frauenstimmen, bei denen es sich angeblich um die „inhaftierte Angehörige“ handeln soll, zu hören.Seitens des Kriminalreferates des Stadtpolizeikommandos (SPK) Innsbruck, wird dringend zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht geraten. Durch psychologisches und rhetorisches Geschick werden den Telefonpartnern persönliche Daten entlockt und so ein anscheinendes Naheverhältnis vorgetäuscht. Es wird eindringlich davon abgeraten, in solchen telefonisch eingefädelten angeblichen „Notfällen“ durch Übergabe von Bargeld Hilfe zu leisten. In gleichgelagerten Fällen wird empfohlen, die angeblichen „Verwandten/Bekannten“ genauestens zu befragen und zu überprüfen, insbesondere sie Details beantworten zu lassen, die wirklich nur der tatsächliche Verwandte/Bekannte wissen kann. Bei Zweifeln ist keinerlei Hilfe zu gewähren und unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.Zweckdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektionen des Stadtpolizeikommandos Innsbruck (Tel.: 059133-75-3333) erbeten.Rückfragen für Presse: Kriminalreferat SPK Innsbruck – JournaldienstTel. 059133 / 75 – 3333Presseaussendung vom 06.11.2019, 16:31 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück