Unabhängig von dem tragischen Ereignis in der Nacht zum 25.11.2018 prüft die LPD Tirol als Sicherheitsbehörde die Erlassung einer Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“.Das seit der jüngsten Neuerung des Sicherheitspolizeigesetzes mögliche Ermittlungsverfahren ergab die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer solchen Maßnahme, sodass die Verordnung planmäßig mit 01.12.2018 in Kraft treten wird. Sie besagt, dass bestimmte Orte nicht mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen betreten werden dürfen. Das SPK Innsbruck nimmt die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zum Anlass, verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone zu veranlassen und gegen Zuwiderhandlungen rigoros mit Anzeigen und Sicherstellungen vorzugehen.
Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“
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