Verkauf eines gestohlenen Schitourensets auf einer Internetverkaufsplattform – Klärung Presseaussendung der Polizei TirolVerkauf eines gestohlenen Schitourensets auf einer Internetverkaufsplattform – KlärungEiner 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen wurden am 08.02.2014, während ihres Besuches einer Apres-Ski-Bar in Kaltenbach, ihre Tourenski samt Bindung und Tourenstöcken im Wert eines dreistelligen Eurobetrages gestohlen. Die Frau sah vorerst, angesichts der vermeintlichen Aussichtslosigkeit einer Wiedererlangung des Skitourensets, von einer Anzeigeerstattung bei der Polizei ab. Sie behielt jedoch diverse Internetverkaufsplattformen unter Beobachtung, in der Hoffnung, dass der unbekannte Täter ihr Skitourenset dort zum Verkauf anbieten würde. Tatsächlich entdeckte die 33-Jährige Anfang März ein Verkaufsinserat mit ihrem Skitourenset, beteiligte sich selbst an der Auktion und erstattete sogleich bei der Polizei Anzeige.In der Folge erhielt die Frau den Zuschlag für den Erwerb des Skitourensets. Die geplante Übergabe des Skitourensets an die Frau Mitte März wurde dann durch Beamte des Landeskriminalamtes überwacht. Als definitiv feststand, dass es sich beim angebotenen Skitourenset um jenes handelte, das der Frau gestohlen worden war, gaben sich die Beamten gegenüber dem Verkäufer, einem 38-jährigen Mann Innsbruck zu erkennen und konfrontierten diesen mit dem der Amtshandlung zugrunde liegenden Sachverhalt.Die weiterführenden Erhebungen ergaben, dass das Skitourenset von einem 34-jährigen Serben gestohlen und von diesem an seinen Kollegen, einen 35-jährigen Serben, weitergegeben wurde. Dieser gab seinerseits das gestohlene Skitourenset an seinen Bekannten, den 38-jährigen Mann aus Innsbruck weiter, der das Diebsgut schließlich im Internet zu verkaufen versuchte.Der 34-jährige Serbe wurde der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen des Verdachts des Diebstahls, der 35-jährige Serbe und der 38-jährige Innsbrucker wegen des Verdachts der Hehlerei vom Landeskriminalamtes Tirol zur Anzeige gebracht. Das Skitourenset konnte der Frau unbeschädigt wieder ausgefolgt werden.Presseaussendung vom 31.03.2014, 14:07 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück
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