Übertretung nach dem Pyrotechnikgesetz und Gewerbeordnung
Übertretung nach dem Pyrotechnikgesetz und Gewerbeordnung Presseaussendung der Polizei TirolÜbertretung nach dem Pyrotechnikgesetz und GewerbeordnungNachdem ein 32-jähriger Einheimischer am 31.12.2017 gegen 14:50 Uhr in der Brunecker Straße in Innsbruck einen Knallkörper in unmittelbarer Nähe von mehreren Personen, darunter auch Kleinkindern, gezündet hatte, wurde gegen ihn eine Amtshandlung geführt. Dabei konnten vier Knallköper der Kategorie F3 aufgefunden und sichergestellt werden. Im Zuge der weiteren Erhebungen zur Herkunft der pyrotechnischen Gegenstände wurde im genannten Gewerbebetrieb in Innsbruck eine Kontrolle durchgeführt. Dort konnte eine größere Menge pyrotechnischer Gegenstände der Kat. F3 sowie nicht mehr für den Verkauf zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Klasse II festgestellt werden. Insgesamt wurden ca. 6300 Knallkörper vorläufig sichergestellt. Entsprechende Anzeigen folgen.Bearbeitende Dienststelle: PI Innsbruck-Bahnhof (SPK Innsbruck)TelNr: 059133-7585Presseaussendung vom 31.12.2017, 21:17 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück