Überhöhter Rechnungsbetrag für die Inanspruchnahme eines (Not-)Schlüsseldienstes

Überhöhter Rechnungsbetrag für die Inanspruchnahme eines (Not-)Schlüsseldienstes Presseaussendung der Polizei TirolÜberhöhter Rechnungsbetrag für die Inanspruchnahme eines (Not-)SchlüsseldienstesNachdem eine 55-jährige Frau aus Tulfes am Ostersonntag ihren Haustürschlüssel verloren hatte, suchte diese im Internet nach einem (Not-) Schlüsseldienst. Sie kontaktierte diesen telefonisch und ca. 1 Std. nach dem Anruf kam eine männliche Person und führte die Türöffnung durch.Der Mann stellte daraufhin für das Aufbohren des Schlosszylinders und die dafür notwendige Arbeitszeit (ca. 45 Minuten) eine Rechnung in Höhe eines mittleren 3-stelligen Eurobetrages. Der Geldbetrag wurde vom Opfer in bar bezahlt. Es besteht der Verdacht, dass der bezahlte Betrag in auffallendem Missverhältnis zum Wert der erbrachten Leistung steht. Da der betreffende Schlüsseldienst bereits wiederholt derartig in Erscheinung trat besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen Begehung. Nach Abschluss der Erhebungen ergeht Anzeige an die Staatsanwaltschaft Innsbruck.Bearbeitende Dienststelle: PI Hall in TirolTelNr: 059133 / 7110Presseaussendung vom 04.04.2018, 21:09 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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