„Tierische“ Unterstützung für die Tiroler Polizei.Bereits im Juni wurden im Bereich der LPD Tirol der Polizei insgesamt sieben Junghunde im Alter von acht Wochen zur Unterstützung zugeteilt.Alle Diensthunde müssen eine Grundausbildung zum Schutz-Fährten-Stöberhund durchlaufen. Nach ca. 3 Jahren Ausbildung können sie dann in den verschiedensten Sparten wie zb. Suchtmittel, Sprengstoff, Brandmittel, Blut, Leichen ua. eingesetzt werden.Unsere vierbeinigen Kollegen leisten einen wertvollen Beitrag für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und unterstützen sowie schützen unsere Exekutivbediensteten bei der Wahrnehmung ihrer polizeilichen Aufgaben.Grundausbildung des DiensthundesDiensthunde der Exekutive werden im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ausgebildet. Die Dauer des Grundausbildungslehrganges erstreckt sich über 12 Wochen und 3 Module. In diesem Zeitraum werden die bisher erworbenen Kenntnisse des Hundes in den Bereichen Führigkeit, Schutzdienst und dem Spürbereich kontinuierlich verbessert. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung, die sich über mehrere Tage erstreckt.Nach ca. einem Jahr Praxiserfahrung (Hunde sind mit ca. 3 Jahren psychisch und physisch ausgereift) wird der Polizeidiensthund im Zuge eines 2-wöchigen Fortbildungslehrganges weiter perfektioniert. Mit ca. fünf Jahren wird der Polizeidiensthund im Rahmen einer einwöchigen Überprüfung auf seine Leistungs- und Einsatzfähigkeit überprüft. Der Polizeidiensthund muss in der Lage sein, sämtliche ihm gestellten Aufgaben zu lösen. In diesen Aufgabenbereich fallen z.B. das Erstöbern von verborgenen Rechtsbrechern, die Abwehr von Angriffen auf den Polizeidiensthundeführer und seinen Kollegen bei Demonstrationen, die Suche nach Abgängigen usw.Für die Aus- und Fortbildung stehen dem Polizeidiensthundeführer monatlich je nach Leistungsstand Ausbildungsstunden zur Verfügung, die im Zuge koordinierter Landesübungstage verwendet werden. Für die Aus- und Fortbildung ist der jeweilige Landesausbildungsleiter, KontrInsp Dietmar LINTNER, und seine Landesausbilder verantwortlich.Sie unterstehen fachlich den Bundesausbildern des Bundesausbildungszentrums für Polizeidiensthundeführer und daher direkt dem BMI. Das Team Polizeidiensthundeführer/Polizeidiensthund unterliegt somit einer permanenten Leistungskontrolle.Grundausbildungslehrgänge – Modulausbildung Ziel dieser Lehrgänge ist eine artgerechte und tierschutzkonforme, nach den neuesten Erkenntnissen der Kynologie und vergleichenden Verhaltensforschung ausgerichtete, Ausbildung, wobei die Polizeidiensthunde für die bevorstehenden Anforderungen des Außendienstes bestmöglich vorbereitet werden. Um dies zu erreichen, wird bereits vom Welpenalter an die Ausbildung zielgerichtet, artgerecht und möglichst konfliktfrei durchgeführt. Der zukünftige Polizeidiensthund wird durch kleine Lernschritte an seine späteren Anforderungen herangeführt (Modulausbildung).Nach positivem Abschluss des Grundausbildungslehrgangs kann der nunmehr einsatzfähige Polizeidiensthund, je nach individueller Veranlagung und nach dienstlicher Notwendigkeit der Länder, zusätzlich eine Spezialausbildung machen. Bei diesen Spezialausbildungen werden die Hunde zu – Leichen- und Blutspurenspürhunden sowie Wasserleichenspürhunden- Suchtmittelspürhunden- Brandmittelspürhunden- Waffen- und Sprengmittelspürhunden- Banknoten- und Dokumentenspürhunden- Spezialfährtenspürhunden oder- Lawinenverschüttetensuchhundenausgebildet. Die Ausbildungsdauer beträgt in diesen Bereichen je nach Ausbildungssparte zwischen 6 bis 10 Wochen.
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