Sicher unterwegs am Pfingstwochenende

Obwohl der grenzüberschreitende Reise- und Ausflugsverkehr aufgrund der COVID-Beschränkungen noch nicht möglich ist, muss am bevorstehenden verlängerten Wochenende auf vielen Tiroler Straßen mit einem stärkeren Verkehrsaufkommen gerechnet werden. Bei entsprechender Witterung wird sich der Ausflugsverkehr vor allem auf folgenden Straßenzügen bemerkbar machen:- Fernpass- und Reschenstraße- Zillertal- und Achenseestraße- Tiroler Straße und Seefelder Straße sowie- Loferer Straße und EibergstraßeSollte es irgendwo zu Behinderungen kommen, wird die Tiroler Polizei darüber umgehend informieren.2. Überwachungsmaßnahmen durch die Verkehrspolizei:Die Tiroler Polizei wird zu Pfingsten einen verstärkten Überwachungsdienst vorsehen, zumal bei entsprechender Witterung mit vermehrtem Pkw-, vor allem aber mit Motorradausflugsverkehr zu rechnen ist.Da einspurige KFZ besonders häufig in Unfälle verwickelt sind (schwere Unfallfolgen!), wird die Polizei dieser Gruppe erhöhtes Augenmerk widmen. Auch im heurigen Jahr hat es bereits einige schwere Motorradunfälle gegeben.- Vorrangiges Ziel ist die möglichst sofortige Anhaltung der Motorräder und Mopeds, um die Lenker mit den festgestellten Übertretungen unmittelbar zu konfrontieren. Aus der Sicht der Polizei lässt sich mit dieser Vorgangsweise die beste (weil nachhaltigste) „erzieherische“ Wirkung erreichen.Mehr Sicherheit für Autofahrer und BikerGegenseitige Rücksichtnahme von Autofahrern und Bikern sind zur Verminderung von gefährlichen Situationen und Unfällen unverzichtbar. Oft reichen schon geringe Verhaltensänderungen und die Bewusstmachung der eigenen und anderen Seite aus, um zu mehr Sicherheit auf den Straßen zu führen.Hier einige wichtige Tipps für Motorradfahrer und Autofahrer Worauf sollte der Motorradfahrer achten:• Ausfahrt nur in Top-Ausrüstung antreten (Bekleidung, Helm, Regen- oder Kälteschutz, ..) – dies gilt auch für den Mitfahrer • Vor Fahrtantritt unbedingt den technischen Zustand des Fahrzeuges überprüfen• Vorausschauendes, konzentriertes Fahren vermindert Risikosituationen • Ausreichender Abstand zum Vorausfahrzeug, um Auffahrunfälle zu vermeiden• Pause einlegen und immer defensiv fahren• Verzicht auf Alkohol: 0,0 Promille bei jeder Fahrt !Beim Fahren in Gruppen:• Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer fährt jeder für sich allein, kein „Gruppen-überholen“ und kein Überholen innerhalb der Gruppe. • Die Front- und Schlussposition sollte immer ein guter Fahrer übernehmen, dazwischen die weniger Geübten.Worauf sollte der Autofahrer achten:• Der Motorradfahrer wird sehr leicht durch die schmale Silhouette beim Einbiegen übersehen und seine Geschwindigkeit wird häufig unterschätzt. • Ein Motorradfahrer muss oft unvermittelt reagieren, um Hindernissen (zB Ölfleck auf der Straße) ausweichen zu können. Daher ist der Sicherheitsabstand des nachfolgenden Autofahrers besonders wichtig. • Ausreichender Seitenabstand beim Überholen (mindestens eineinhalb Meter) bringt beiden Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit.3. Wichtiger Hinweis zum LKW-Verkehr:Aufgrund des LKW-Fahrverbotes am Pfingstwochenende muss am Dienstag nach Pfingsten im Frühverkehr mit erhöhtem Schwerverkehrsaufkommen auf der Inntal- und Brennerautobahn gerechnet werden.Appell der Tiroler Polizei“Damit jeder Verkehrsteilnehmer sicher und gesund sein Fahrtziel erreicht, ist ein rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Miteinander im Straßenverkehr unverzichtbar.• Beachten Sie geltende Geschwindigkeitslimits und fahren Sie nie über Ihre Verhältnisse. • Halten Sie einen entsprechenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.• Beachten Sie auch den Grundsatz, auf den Konsum von Alkohol möglichst zu verzichten, wenn Sie noch ein Fahrzeug lenken müssen.“Achtung: Personen (zB Motorrad-, Auto- oder Radfahrer), die ungeachtet der aktuell geltenden Verkehrs-beschränkungen nach dem Epidemiegesetz zu einem „Ausflug“ nach Tirol einreisen möchten, werden bereits an den Grenzen von den Gesundheitsbehörden abgewiesen. Wer unberechtigt eingereist ist und bei einer Kontrolle im Land selbst betreten wird, muss mit einer Anzeige an die Behörde rechnen (Strafrahmen bis € 1.450,-)

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