Nötigung und Sachbeschädigung nach Überholmanöver in Neustift iSt Presseaussendung der Polizei TirolNötigung und Sachbeschädigung nach Überholmanöver in Neustift iStBereits am 21.10.2017 gegen 18.00 Uhr lenkte ein 28-jähriger österreichischer Staatsangehöriger aus dem Bezirk Innsbruck-Land seinen PKW von der Talstation der Stubaier Gletscherbahn im Gemeindegebiet von Neustift talauswärts, wobei er einen in die gleiche Richtung fahrenden deutschen PKW überholte. Dessen Lenker, ein 38-jähriger deutscher Staatsangehöriger, war über diesen Überholvorgang derart verärgert, dass er seinerseits ein Gegenüberholmanöver durchführte und seinen vermeintlichen Kontrahenten durch Abdrängen zum Anhalten nötigte. Nachdem der österreichische Lenker ohne auf die Vorwürfe seines Gegenübers einzugehen die Fahrt in Richtung Neustift fortsetzte, verständigte der 38-Jährige offenbar telefonisch zwei seiner Kollegen, welche in der Folge mit einem weiteren PKW die Fahrbahn talauswärts blockierten und so das österreichische Fahrzeug zum Anhalten zwangen. Der Beifahrer dieses deutschen Fahrzeuges, ein 41-jähriger deutscher Staatsangehöriger, versuchte dann, die Beifahrertüre des angehaltenen PKW zu öffnen und trat, als ihm das nicht gelang, heftig gegen die Beifahrertüre. Nachdem es dem österreichischen Lenker gelungen war, die Fahrt wieder fortzusetzen, wurde er nun neuerlich von diesem Fahrzeug verfolgt, überholt und auf der Ranalter Landesstraße zum Anhalten gezwungen. Wiederum begab sich der 41-jährige Beifahrer zum angehaltenen Fahrzeug und schlug auf den beifahrerseitigen Seitenspiegel ein, wodurch dieser zerbrach. Dem 28-jährigen Österreicher gelang es letztlich noch einmal seine Fahrt fortzusetzen und nun telefonisch die Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Im Verlaufe der eingeleiteten Fahndung konnte schließlich der Lenker des anfänglich überholten PKW, nachdem er vorerst die Anhaltezeichen der Beamten missachtet hatte, nach kurzer Verfolgung angehalten werden. Ein durchgeführter Alkomattest ergab eine Alkoholisierung von 1,2 Promille. Ihm wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen, er und seine beiden in der Zwischenzeit ausgemittelten Kollegen (39 und 41) werden nach Abschluss der Erhebungen der Bezirkshauptmannschaft und Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 22.10.2017, 21:08 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück
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