Neuerlassung Schutzzonen Innsbruck

Neuerlassung Schutzzonen Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolDie Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Berei-che“Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ neu verordnet wurden.Die zwei Schutzzonen treten mit 26.09.2015 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.03.2016. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 500,– und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bestraft.Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.09.2015 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 26.03.2015 bis 25.09.2015Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 137 Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 63 Sachbearbeitende Dienststelle: Landespolizeidirektion Tirol, SVA3 – Sicherheitsverwaltung Tel. Nr.: 059133-70-6300Presseaussendung vom 26.09.2015, 10:28 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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