Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung

Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung Presseaussendung der Polizei TirolNeuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – KundmachungDie Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ wiederholt neu verordnet wurden.Die zwei Schutzzonen treten mit 26.03.2021 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.09.2021. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,- im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4.600,-, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.03.2021 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 26.09.2020 bis 25.03.2021 Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 0 Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 0Die Verordnungen samt den dazugehörigen Plänen können auf der Homepage der LPD Tirol aufgerufen werden.Presseaussendung vom 25.03.2021, 14:22 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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