Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung
Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung Presseaussendung der Polizei TirolNeuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – KundmachungDie Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ wiederholt neu verordnet wurden.Die zwei Schutzzonen traten mit 26.03.2018 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.09.2018 jeweils für 6 Monate. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 500,– und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bestraft.Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.03.2018 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.Die Verordnungen samt den dazugehörigen Plänen befinden sich in der Anlage.Presseaussendung vom 26.03.2018, 10:29 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück