Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung
Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung Presseaussendung der Polizei TirolNeuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – KundmachungDie Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass die zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ am 20.03.2014 neuerlich erlassen wurden.Die zwei Schutzzonen treten mit 26.03.2014 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.09.2014. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.Missachtungen des Betretungsverbots iSd § 36a Sicherheitspolizeigesetz werden gem. § 84 Abs. 1 Zi4 mit einer Geldstrafe bis zu € 500,– und im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bestraft. Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden, mit 25.09.2013 auslaufenden Schutzzonenverordnungen, in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 26.09.2013 bis 25.03.2014 Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 24Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 2 Die Verordnungen samt den dazugehörigen Plänen befinden sich in der Anlage.Sachbearbeitende Dienststelle: Landespolizeidirektion Tirol, SVA3 – Sicherheitsverwaltung 059133-70-6300Presseaussendung vom 26.03.2014, 13:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück