Nachtrag zur Presseaussendung vom 12.02.2024, Teil 5, Pkt. 7 – Körperverletzung beim Faschingsball Presseaussendung der Polizei Tirol“Am 11.02.2024 gegen 02:00 Uhr ereigneten sich im Gemeindesaal Kundl, während einer Faschingsveranstaltung, mehrere Tätlichkeiten durch Mitglieder einer 8-köpfigen Männergruppe auf eine 3-köpfige Gruppe junger Männer (22 und 23-jährige österreichische Staatsbürger), wobei diese ohne ersichtlichen Grund durch Schläge ins Gesicht verletzt wurden.Sämtliche Mitglieder der 8-köpfigen Gruppe waren als Sträflinge verkleidet, trugen orange (amerikanische) Sträflingskleidung, hatten dunkle Haare und sprachen deutsch mit südländischem Akzent. Die Polizeiinspektion Kundl ersucht unter der TelNr. 059133 / 7215 um sachdienliche Hinweise, die zur Identifizierung des Täters führen können.“Nachdem im Laufe des Tages bereits mehrere Hinweise auf die Täter bei der PI Kundl eingelangt sind, kamen gegen 16:30 Uhr, 3 Jugendliche (2 x 16 und 1x 17 Jahre alt) sowie ein junger Erwachsener (19 Jahre alt) freiwillig zur Polizeiinspektion Kundl um sich zum Vorfall vom zu äußern. Entgegen der Erstmeldung (Angaben des Anzeigers) handelte es sich bei sämtlichen Beteiligten um österreichische Staatsangehörige (Einheimische). Weiters handelte es sich nicht um 8, sondern um 4 Personen. [Auf einem in den „Sozialen“ Medien geteiltem Lichtbild waren 8 „Sträflinge“ zu sehen, weshalb davon auszugehen war, dass das Opfer aufgrund dieses Bildes von 8 Tätern ausging.] Laut den jungen Männern dürfte es aufgrund einer verbalen Provokation zu gegenseitigen Tätlichkeiten gekommen sein – wodurch auch zumindest einer der vermeintlichen „Angreifer“ verletzt wurde. Aus Angst vor den körperlich überlegeneren Kontrahenten (21, 22, 23) flüchteten die jungen Männer und wurden laut ihren Angaben auch von einer größeren Personengruppe verfolgt. Sie konnten sich jedoch schließlich in Sicherheit bringen. Aufgrund des massiven Drucks in den „Sozialen“ Medien wird von den Beteiligten sowie auch deren Erziehungsberechtigten darum ersucht die Erstmeldung klarzustellen. Weiters ersucht der Veranstalter der Faschingsveranstaltung auch klarzustellen, dass sich der Vorfall außerhalb des Gemeindesaales ereignet hat.Bearbeitende Dienststelle: PI KundlTel.Nr.: 059133/ 7215Presseaussendung vom 13.02.2024, 20:49 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück
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Nachtrag zur Presseaussendung vom 12.02.2024, Teil 5, Pkt. 7 – Körperverletzung beim Faschingsball
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