Nachtrag zur PA Teil 2a vom 22. September 2022, Pkt 8 bzw. Teil 4, Pkt. 11 – Verdacht auf ein Gewalt
Nachtrag zur PA Teil 2a vom 22. September 2022, Pkt 8 bzw. Teil 4, Pkt. 11 – Verdacht auf ein Gewalt Presseaussendung der Polizei TirolNachtrag zur PA Teil 2a vom 22. September 2022, Pkt 8 bzw. Teil 4, Pkt. 11 – Verdacht auf ein GewaltAm 21.09.2022 kurz vor 20:00 Uhr wurden Beamte der Polizeiinspektion Hötting zu einer Wohnung im Stadtteil Hötting gerufen, weil ein Unglücksfall befürchtet wurde. Verwandte hatten am 20.09.2022 gegen Mittag letztmalig Kontakt zu einem 63-jährigen Österreicher. Polizeibeamte konnten mit Unterstützung der Berufsfeuerwehr Innsbruck über den Balkon in die Wohnung gelangen und fanden den 63-Jährigen tot in der Wohnung auf. Aufgrund der Auffindungssituation, der Verletzungen (Schnittverletzungen) und erster Erhebungen bestand der Verdacht, dass ein Gewaltdelikt vorliegen könnte. Am 21.09.2022 kurz vor 23:00 Uhr wurde ein 38-jähriger Österreicher bei der PI Flughafen vorstellig und teilte mit, dass er einen Mord begangen habe, machte in der Folge aber keinerlei weitere Angaben. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem 38-Jährigen um den Sohn des verstorbenen 63-Jährigen. Derzeit sind umfangreiche Erhebungen zum Sachverhalt im Gange, unter anderem, um die genaue Todesursache festzustellen. Der 38-Jährige befindet sich zurzeit in Polizeigewahrsam. Die Ermittlungen werden vom LKA Tirol geführt. Sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen erfolgt eine weitere Presseinformation.Im Fall des Gewaltverbrechens in Hötting hat die durchgeführte Obduktion bestätigt, dass der 63 jährige durch „fremde Hand“ mit einem Messer getötet wurde. Nähere Auskünfte zum Verletzungsbild werden derzeit nicht gegeben, um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen. Der 38 jährige tatverdächtige Sohn hat bisher keinerlei weitere Angaben gemacht und verweigert jede Kommunikation mit den Ermittlungsbeamten. Es sind in diesem Fall umfangreiche Ermittlungen, insbesondere Spurenauswertungen laufend. Auch in diesem Fall wird nach Abschluss der Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt getreten und eine entsprechende Verfügung eingeholt.Nachtrag:Im Fall des Gewaltverbrechens (Mord) in Hötting verweigerte der 38-jährige Sohn des 63-jährigen Opfers die Kommunikation mit den Ermittlungsbeamten des LKA. Mit der STA Innsbruck wurde Kontakt aufgenommen und seitens der STA die Einlieferung in die Justizanstalt Innsbruck angeordnet.Presseaussendung vom 23.09.2022, 15:41 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück