Marktüberwachung nach Pyrotechnikgesetz und Gewerbeordnung Presseaussendung der Polizei TirolMarktüberwachung nach Pyrotechnikgesetz und GewerbeordnungAm 27.12.2014 wurde vom Stadtpolizeikommando Innsbruck, gemeinsam mit einem Vertreter der Landespolizeidirektion Tirol als zuständige Sicherheitsbehörde und Beamtinnen und Beamten des Stadtmagistrates Innsbruck, als zuständige Behörde der Gewerbeaufsicht, anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels 2014/15 eine Marktüberwachung nach dem Pyrotechnikgesetz und der Gewerbeordnung durchgeführt.Dabei wurden sämtliche Geschäfte, einschlägige Verkaufsstände und sonstige Abgabestellen, welche im Stadtgebiet Innsbruck pyrotechnische Artikel der Kategorie 1 und Kategorie 2 vertreiben, kontrolliert.Mit einer Ausnahme konnten keine Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen festgestellt werden. Bei der festgestellten Übertretung handelt sich um eine geringfügige Überschreitung der erlaubten Lagermenge im Geschäft, dies konnte rasch behoben werden.Die ständigen gemeinsamen Kontrollen in den letzten Jahren haben sich als äußerst wirkungsvoll erwiesen, daher halten sich die Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen in engen Grenzen. Abschließend wird festgestellt, dass die als nicht handhabungssicher geltenden pyrotechnischen Gegenstände, welche in den letzten Monaten für schwere Unfälle gesorgt haben, in keinem der Innsbrucker Geschäfte gefunden werden konnten.Presseaussendung vom 29.12.2014, 14:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück
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Marktüberwachung nach Pyrotechnikgesetz und Gewerbeordnung
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