Kundmachung – Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck-Pradl

Kundmachung – Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck-Pradl Presseaussendung der Polizei TirolKundmachung – Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck-PradlDie Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ neu verordnet wurden.Die zwei Schutzzonen treten mit 26.03.2016 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.09.2016. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 500,– und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bestraft.Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.03.2016 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 26.09.2015 und 24.03.2016Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 84 Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 19 Die Verordnungen samt den dazugehörigen Plänen befinden sich in der Anlage.Presseaussendung vom 24.03.2016, 16:50 UhrReaktionen bitte an

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