Kontrollen nach dem Glückspielgesetz

Kontrollen nach dem Glückspielgesetz Presseaussendung der Polizei TirolAm 08.11.2017, ab 21.10 Uhr, führte das Strafamt der LPD – Tirol, gemeinsam mit der Finanzpolizei, in einem Lokal in Innsbruck, Kranebitter Allee, eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz durch. Im Zuge der Kontrolle wurden verbotene Ausspielungen iSd Glücksspielgesetztes, in Form von elektronischen Walzenspielen, festgestellt. Die Spiele wurden auf Tablets bereitgestellt.Aufgrund bereits vorangegangener Beanstandungen wurde der Betrieb von der Behörde geschlossen.Im Zuge der Amtshandlung kam ein marokkanischer Staatsangehöriger in das Lokal um sich bei den Betreibern zu beschweren. Er habe zuvor eine Prepaidkarte im Lokal gekauft um sich mit Glücksspielen auf seinem Mobiltelefon zu unterhalten, jedoch funktionierte der zur Verfügung gestellte Zugangscode nicht.Die Beamten wollten den rechtmäßigen Aufenthalt des Marokkaners feststellen. Dazu begleiteten sie den Fremden in dessen Wohnung, die sich im selben Gebäude wie das Glücksspiellokal befand. Bei der Wohnungstüre angekommen weigerte er sich trotz mehrmaliger Aufforderung an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken, dies endete schlussendlich in einem versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und seiner Festnahme.In der besagten Wohnung wurde dann die Geldbörse des Festgenommen vorgefunden. In dieser fanden die Beamten neben einem marokkanischen Ausweis auch eine geringe Menge Kokain. Überdies wurde eine geringe Menge Cannabis Kraut im Bereich der Küche festgestellt.Bei einer darauf hin durchgeführten Hausdurchsuchung fand der Suchtmittelspürhund eine nicht ganz unerhebliche Menge Suchtmittel in Form von Cannabis Kraut und Harz. Der Festgenommene und dessen Freundin, bei der er Unterkunft genommen hatte, werden deshalb auch wegen Übertretungen nach dem Suchtmittelgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 09.11.2017, 15:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

Schreibe einen Kommentar