Klarstellung zur Aufhebung der 60- km/h- Beschränkung auf der Innsbrucker Haller Straße
Klarstellung zur Aufhebung der 60- km/h- Beschränkung auf der Innsbrucker Haller Straße Presseaussendung der Polizei TirolKlarstellung zur Aufhebung der 60- km/h- Beschränkung auf der Innsbrucker Haller StraßeDer Verfassungsgerichtshof hob die 60- km/h- Verordnung in Innsbruck, Hallerstraße von Hausnummer 201/201a bis Hallerstraße Hausnummer 21 in Fahrtrichtung Westen – (stadteinwärts) – auf. Die Wirkung der Aufhebung tritt jedoch erst mit dem Tag der Kundmachung dieser Aufhebung in Kraft. Die Kundmachung erfolgte am 28.03.2018. Das heißt, dass die Verordnung bis einschließlich 27.03.2018 in Geltung war. Alle Übertretungen die bis einschließlich 27.03.2018 begangen wurden, müssen daher auch verfolgt werden. Bereits einbezahlte Strafgelder werden daher auch nicht ausbezahlt. Werden Zahlungen von Angezeigten nicht geleistet, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.Der Vollständigkeit halber wird angeführt, dass nunmehr eine 50-km/h Beschränkung (Ortsgebiet) an der strittigen Straßenstelle stadteinwärts gilt.Presseaussendung vom 30.03.2018, 10:05 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück