Klärung von Trickdiebstählen

Klärung von Trickdiebstählen Presseaussendung der Polizei TirolNach umfangreichen Ermittlungen ist es Beamten der PI Hall in Tirol in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Tirol gelungen einer 45-jährigen rumänischen Staatsbürgerin, insgesamt acht Trickdiebstähle nachzuweisen und sie festzunehmen. Die Beschuldigte ging dabei wie folgt vor:1) Im März 2014 bat die Beschuldigte eine Frau an deren Wohnungstür um ein Glas Wasser. Während die Frau das Glas Wasser holte, entwendete die 45-jährige einen höheren Bargeldbetrag aus deren Handtasche.2) Aufgrund eines öffentlichen Fahndungsaufrufes meldete sich eine weitere Geschädigte, welcher in Wattens auf dieselbe Art und Weise wenige Tage danach ebenfalls Geld entwendet worden war. 3) Im April wurde eine Frau in Hall in Tirol von zwei Personen an ihrer Wohnadresse aufgesucht. Eine der beiden habe gefragt, ob sie die Toilette bzw. das Badezimmer benützen dürfte, was sie dieser gestattete. Nachdem die 45-jährige Frau die Wohnung wieder verlassen hatte, fiel der Bewohnerin auf, dass diese den Badezimmerschrank durchsucht hatte und daraus Schmuck entwendet hatte. Des Weiteren hätten sie versucht ihrem älteren Ehemann die Geldtasche aus der Hose zu entwenden, was dieser jedoch verhindern konnte.In weiteren fünf Fällen führte die 45-jährige Rumänin Diebstähle in Innsbruck, Wörgl, Hall in Tirol und Zirl durch und konnte so einen vierstelligen Bargeldbetrag entwenden. Mitte Juli konnte die Beschuldigte von Beamten der PI Axams festgenommen werden. Sie wurde in die Justizanstalt Innsbruck überstellt und bestreitet den Tatvorwurf.Die Polizei rät in Zusammenhang mit Trickdiebstählen und Trickbetrügereien: • Lassen Sie fremde Personen niemals in Ihre Wohnung. Bevor Sie die Wohnungstür öffnen schauen Sie durch den Türspion und legen Sie den Sperrbügel vor.• Ein entschiedenes NEIN, ein energisches Wegweisen eines ungebetenen Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls eine Straftat verhindern.• Achten Sie, wenn Sie alleine leben, dass Nachbarn, Verwandte oder Bekannte bei geplanten Terminen anwesend sind. Beamte der Pensionsversicherungsanstalt und anderer Behörden kommen nie überraschend, sondern melden den Besuch schriftlich an.• Seien Sie gegenüber Fremden vorsichtig und seien Sie auch misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte und/oder Bekannte ausgeben und Sie diese nicht erkennen.• Geben Sie niemals Auskünfte über Ihre finanziellen Verhältnisse.• Halten Sie nach einem Anruf mit Geldforderungen sofort Rücksprache mit Familienangehörigen oder Vertrauenspersonen.• Lassen Sie sich niemals zu Geldabhebungen drängen.• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. • Lassen Sie sich von „Amtspersonen“, auch uniformierten, den Dienstausweis zeigen. Diese Forderung schreckt oft potenzielle Täter ab.• Informieren Sie bei verdächtigen Anrufen sofort die Polizei.Presseaussendung vom 03.09.2014, 10:23 UhrReaktionen bitte an

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