Gemeinsame Kontrollen der Polizei und Finanzpolizei in Gastronomiebetrieben in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolGemeinsame Kontrollen der Polizei und Finanzpolizei in Gastronomiebetrieben in InnsbruckBereits am 21. April 2022 wurden im Rahmen eines behördenübergreifenden Gastronomieschwerpunktes etliche Restaurants im Stadtgebiet von Innsbruck kontrolliert. Neben 11 PolizistInnen und 7 FinanzpolizistInnen nahmen auch Organe des BFA Tirol (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl), der Lebensmittelaufsicht und des Arbeitsinspektorates an der Aktion teil.Im Fokus stand neben dem fremdenrechtlichen und dem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt auch die Einhaltung von Vorschriften zum Arbeitsschutz und von lebensmittelrechtlichen, sowie steuerlichen Bestimmungen.Durch die Polizei wurden 48 Personen kontrolliert. Es wurden 2 in Österreich unrechtmäßig aufhältige Arbeiter festgestellt. Eine Person davon wurde nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes und zur Vorführung zur Behörde festgenommen. Weitere 4 Personen wurden wegen anderen Übertretungen zur Anzeige gebracht.Von der Finanzpolizei wurden 8 Betriebe überprüft. Dabei wurden bei 3 von ihnen mehrere Übertretungen festgestellt. Insgesamt erfolgen 3 Anzeigen nach dem AuslBG (AusländerBeschäftigungsGesetz) und 5 Anzeigen nach dem ASVG, weil keine ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung vorlag. Außerdem erfolgen 2 Anzeigen an das Finanzamt und die Finanzstrafsachenstelle, weil bei den Registrierkassenkontrollen festgestellt wurde, dass Aufzeichnungen nur mangelhaft erfolgen und der Belegerteilungspflicht nicht nachgekommen wurde.In einem Lokal wurde ein illegal beschäftigter Abwäscher angetroffen. Dieser versuchte zu flüchten, konnte aber sofort am Hinterausgang gestellt werden. Der Grund für die Flucht: Der 30-jährige Mann aus Sri Lanka befindet sich im Asylverfahren, hat keine Arbeitsbewilligung und war auch nicht zur SV angemeldet.In einem anderen Lokal wurde ein 51-jähriger chinesischer Koch angetroffen. Auch dieser war weder zur SV angemeldet, noch hatte er eine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung. Aufgrund seines illegalen Aufenthaltes wurde er in Schubhaft genommen und muss Österreich verlassen.Presseaussendung vom 25.05.2022, 09:54 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück
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