Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck

Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolFolgeverordnungen der Waffenverbotszonen in InnsbruckDie Landespolizeidirektion Tirol, Sicherheitsverwaltung, erlässt per 01. Dezember 2020 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen.Sichergestellte Gegenstände WVZ August bis Oktober 2020:Presseaussendung vom 27.11.2020, 10:01 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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