Folgeverordnung der Waffenverbotszonen in Innsbruck
Folgeverordnung der Waffenverbotszonen in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolDie Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. Dezember 2023 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 12 Schwerpunktaktionen von August 2023 bis Oktober 2023 wurden in den beiden Waffenverbotszonen 3 Messer und 1 Schreckschusspistole sichergestellt.Die Verordnungen sind auf der Homepage der Polizei Tirol abrufbar.Presseaussendung vom 30.11.2023, 14:22 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück