Folgeverordnung der Waffenverbotszonen in Innsbruck

Folgeverordnung der Waffenverbotszonen in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolFolgeverordnung der Waffenverbotszonen in InnsbruckDie Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. Juni 2023 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe https://polizei.gv.at/tirol/lpd/verordnungen/start.aspx).1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 11 Schwerpunktaktionen von Februar 2023 bis April 2023 wurden in den beiden Waffenverbotszonen 4 Messer und 1 minderwirksame Schusswaffe sichergestellt.Presseaussendung vom 31.05.2023, 10:28 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

Schreibe einen Kommentar