Feststellung von Lenk- und Ruhezeitmanipulationen bei Schwerpunktkontrollen der LVA
Feststellung von Lenk- und Ruhezeitmanipulationen bei Schwerpunktkontrollen der LVA Presseaussendung der Polizei TirolFeststellung von Lenk- und Ruhezeitmanipulationen bei Schwerpunktkontrollen der LVAIm Rahmen von Schwerverkehrskontrollen konnten von der Landesverkehrsabteilung in der vergangenen Woche zwei gravierende Fälle von Lenk- u. Ruhezeitmanipulationen festgestellt bzw. aufgeklärt werden.Aufgrund eines anonymen Hinweises zu einer Manipulation der Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen einer Güterbeförderung wurde von der Landesverkehrsabteilung Tirol (FB 2.3 Kraftfahrwesen/Güterverkehr) am 04.04.2023 ein gezielter Kontrolleinsatz in diesem Zusammenhang durchgeführt. Im Zuge der Kontrolle auf der B178, Höhe Straßenkilometer 23,3, beim Kontrollplatz in Going bestätigte sich, dass drei niederländische Staatsangehörige (56 Jahre, 45 Jahre, 54 Jahre) die geforderten Ruhezeiten manipulierten, indem die Fahrerkarten aus dem Kontrollgerät des Kraftwagenzuges entnommen, div. Arbeiten (u.a. Verkauf von Waren) durchgeführt und anschließend Ruhezeiten (anstatt Arbeitszeit) nachgebucht wurden. Weiters wurde in diesem Zeitraum eine Fahrerkarte, welche nicht dem aktuellen Lenker gehörte, verwendet. Im vergangenen 24-Stunden Zeitraum wurde nach Auswertung der Fahrerkarten und der Fahrzeugeinheit eine Ruhezeit von lediglich 3 Stunden und 28 Minuten – anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 9 Stunden – festgestellt. Die drei Lenker zeigten sich geständig und werden wegen des Verdachtes nach § 293 StGB – Fälschung eines Beweismittels – bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck und wegen mehrerer Übertretungen nach der (EGVO) Verordnung (EG) Nr. 561/2006 / Kraftfahrgesetzt (KFG) bei der BH Kitzbühel zur Anzeige gebracht. Von der Polizei wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung in der Höhe von € 5.490,- eingehoben und die Weiterfahrt bis zur Absolvierung der täglichen Ruhezeit untersagt.Am 05.04.2023 führte eine Streife der LVA Tirol, FB 2.3 Kraftfahrwesen/Güterverkehr, routinemäßige Schwerverkehrskontrollen auf der B179, Höhe Straßenkilometer 4,1, beim Kettenanlegeplatz in Nassereith durch. Im Zuge der Kontrollen wurde ein 48-jähriger griechischer Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges angehalten und einer umfassenden Kontrolle unterzogen. Bei der durchgeführten Auswertung der Fahrerkarte konnten mehrere Ungereimtheiten festgestellt werden. Daraufhin wurde auch die Fahrzeugeinheit ausgelesen, welche den Verdacht einer Fälschung von Beweismitteln bestätigte. Der Lenker entnahm nach erschöpfter Tageslenkzeit die Fahrerkarte, setzte die Fahrt ohne diese fort und konsumierte so in einem 24-Stunden Zeitraum eine Gesamtlenkzeit von rund 20 Stunden, anstatt der erlaubten Lenkzeit von maximal 10 Stunden. Auf der Fahrerkarte buchte der Lenker fälschlicherweise Ruhezeiten – anstatt der durchgeführten Lenkzeiten – nach, um einer verwaltungsbehördlichen Verfolgung zu entgehen. Der Lenker zeigte sich geständig und wird ebenfalls wegen des Verdachtes nach §293 StGB – Fälschung eines Beweismittels – der Staatsanwaltschaft Innsbruck und iSd EGVO/KFG bei der BH Imst zur Anzeige gebracht. In diesem Fall wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung in der Höhe von € 3.020,- eingehoben.Presseaussendung vom 07.04.2023, 14:27 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück