Fahrlässige Gemeingefährdung in Scharnitz

Fahrlässige Gemeingefährdung in Scharnitz Presseaussendung der Polizei TirolNachtrag zur Presseaussendung vom 26.11.2016Fahrlässige Gemeingefährdung in ScharnitzLaut derzeitigem Ermittlungsstand war beabsichtigt, unmittelbar vor dem Durchbruch des Umfahrungstunnels noch eine Schicht abzusprengen und dann den letzten Teil (ca. 1 bis 2 m Fels) zu schremmen. Die besagte Sprengung brach jedoch wider Erwarten ins Freie durch und Steine prasselten in einem Umkreis von 100 Metern nieder. Eine Frau, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Balkon ihres Hauses in einer Entfernung von ca. 60 Metern stand und das Geschehen filmte, wurde durch einen Stein beinahe getroffen. Der Stein durchschlug die Balkontüre und blieb in einem Nebenraum liegen. Hinsichtlich der näheren Umstände sind noch weitere Erhebungen erforderlich.Bearbeitende Dienststelle: Landeskriminalamt InnsbruckTel.: 059133 / 70-3333Presseaussendung vom 27.11.2016, 17:44 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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