Fälschung eines Beweismittels und Übertretung nach dem Suchtmittelgesetz in Innsbruck

Fälschung eines Beweismittels und Übertretung nach dem Suchtmittelgesetz in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolAm 21.09.2024, um 14:05 Uhr wurde von Beamten der Landesverkehrsabteilung ein 29-jähriger Kroate als Lenker eines PKW auf der Kranebitter Allee in Innsbruck einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei ihm konnten Symptome einer möglichen Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt werden. Bei der Abgabe eines freiwilligen Urintests manipulierte er das Ergebnis mit einer in seiner Unterwäsche mitgeführten, vorbereiteten Flüssigkeit. Ein zweiter Test ergab den Verdacht auf Kokainkonsum. Der Lenker wurde in weiterer Folge dem Amtsarzt vorgeführt und dieser bescheinigte eine Beeinträchtigung durch Suchtgift. Dem 29-Jährigen wurde der Führerschein abgenommen. Nachdem er Träger einer elektronischen Fußfessel war, wurde die Erlaubnis dazu gerichtlich widerrufen und der Kroate in die Justizanstalt Innsbruck gebracht. Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und die zuständige Verwaltungsbehörde folgen.Presseaussendung vom 22.09.2024, 10:04 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück