Demonstration am 30.01. in Innsbruck – alle Festgenommenen identifiziert und aus Haft entlassen

Demonstration am 30.01. in Innsbruck – alle Festgenommenen identifiziert und aus Haft entlassen Presseaussendung der Polizei TirolDemonstration am 30.01. in Innsbruck – alle Festgenommenen identifiziert und aus Haft entlassenIn der Nachbearbeitung der Vorfälle während und nach Auflösung der Versammlung am 30.01.2021 zum Thema „Grenzen töten“ in Innsbruck ergibt sich derzeit folgender Erkenntnisstand der Polizei:Alle 15 festgenommenen Personen, welche wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach der Strafprozessordnung festgenommen werden mussten, konnten trotz fehlender Mitwirkung und erheblicher Verschleierungsversuche der Betroffenen identifiziert werden. Dabei zeigte sich, dass diese Personen, welche während der Demonstration aktiv als Teil des sogenannten „Schwarzen Block“ gewalttätig gegen die eingesetzten Polizeikräfte vorgingen, hauptsächlich amtsbekannte Personen mit gewaltbereiter Demonstrationserfahrung sind. Die 15 Personen (8 Männer und 7 Frauen) im Alter zwischen 19 und 35 Jahren stammen aus Innsbruck, Salzburg, Linz, Wien und Deutschland, 8 von ihnen haben die österreichische, 6 die deutsche und eine Person die belgische Staatsbürgerschaft. Ein Teil dieser Personen ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich wegen massiver gerichtlich strafbarer Handlungen, welche in Zusammenhang mit nichtfriedlichen Demonstrationen stehen, bekannt.Die in Innsbruck festgenommenen Personen hatten keine Gegenstände oder Dokumente bei sich, die auf deren Identität auch nur ansatzweise schließen lassen hätten. Ihre Geldtaschen, Handys oder Ausweisdokumente versteckten sie im Vorfeld zur Versammlung. Auf ihrem Körper hatten sie jeweils eine Telefonnummer aufgemalt (offensichtlich eine Hotline für eine Rechtsberatung). Im Falle eines Anrufes erhielt man dort nur dann Auskunft oder eine Hilfestellung, wenn man ein Codewort nennen konnte. Auch hatten sie Informationsblätter bei sich, auf denen ihre wesentlichen Rechte als Festgenommene, die Fristen bei Festnahmen und weitere im Falle einer Festnahme bestehenden Pflichten seitens der Exekutive standen. Zudem hatten sie teilweise ihre Fingerkuppen manipuliert, um eine erkennungsdienstliche Behandlung bzw. ihre Identitätsfeststellung zu verhindern.Während der Demonstration wurden aus dem sogenannten schwarzen Block auch pyrotechnische Gegenstände geworfen (Bengalen und ein verbotener sogen. Polenböller mit erheblicher Wirkung). Ebenfalls befanden sich im Demonstrationszug sogenannte „Demo-Sanitäter“, welche mit einer Art Uniform und Helm ausgestattet waren. Diese sind für friedliche Demonstrationen in Innsbruck völlig untypisch, sind keiner der anerkannten Rettungsorganisationen zugehörig und ihre Qualifikation ist völlig unklar. Die Beiziehung/Organisierung derartiger „Unterstützung“ durch Organisatoren einer Versammlung oder durch teilnehmende Gruppen, deutet darauf hin, dass eine gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei gesucht und einkalkuliert wird.Dazu wird auch angeführt, dass bis jetzt keine Anzeigen bei der Polizei bezüglich verletzter Personen erstattet wurden. Sollten Personen bei der Demonstration verletzt worden sein, werden diese ersucht, sich mit der Polizei (SPK-Innsbruck, Krim.Referat 059133/75-3333) zwecks weiterer Erhebungen/Einvernahme in Verbindung zu setzen.Aufgrund des Auftretens der einschlägig vorbelasteten Festgenommenen, der für gewaltbereite Demonstrationsteilnehmer typischen, professionellen Vorbereitungen und des Verhaltens dieser Personen kann eindeutig darauf geschlossen werden, dass diese Personen nur deshalb nach Innsbruck anreisten, um durch gewalttätige Angriffe gegen die Polizei und Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch massive Übertretungen der Covid19-Bestimmungen die Auflösung der Versammlung zu provozieren und die Auseinandersetzung mit der Polizei bewusst zu suchen, um dann die Maßnahmen irreführend als „Polizeigewalt“ darzustellen und möglichst öffentlichkeitswirksam zu „vermarkten“.Alle Festgenommenen wurden mittlerweile unter Ausschöpfung sämtlicher (fremden-)rechtlicher Rechtsgrundlagen vollständig identifiziert und aus der Haft entlassen. Sie werden auf freiem Fuß den zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden zur Anzeige gebracht. Ergänzende Erhebungen dazu sind noch im Laufen.Bei der Demonstration „Grenzen Töten“ am 30.01.2021 kam es zu 3 Festnahmen aufgrund von Verwaltungsübertretungen, 45 Anhaltungen und Identitätsfeststellungen nach der StPO davon anschließend 15 Festnahmen nach der StPO aufgrund des Verdachts des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und einer Festnahme nach der StPO ebenfalls wegen Verdacht des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten. Weiters wurden 50 Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes, 7 Anzeigen wegen fehlendem Mund-Nasenschutz und 15 sonstige Verwaltungsanzeigen (VersammlG, SPG, PyroTG ua) erstattet.Rückfragen für Presse: PolizeipressestelleTelNr. 059133 – 70 1133Presseaussendung vom 02.02.2021, 16:22 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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