Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Am 01.01.2014 traten maßgebliche Änderungen in der Organisation der Fremdenpolizeibehörden in Kraft, mit denen sich Zuständigkeitsverschiebungen zwischen den Bezirkshauptmannschaften, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und der Landespolizeidirektion ergeben.Im Wesentlichen werden Kompetenzen von den Bezirksverwaltungsbehörden (im Sprengel der Stadt Innsbruck auch vom Magistrat und der Landespolizeidirektion) herausgelöst und dem neuen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie der Landespolizeidirektion zugewiesen.Den Bezirksverwaltungsbehörden kommen künftig keine fremdenpolizeilichen Belange mehr zu. Sie bleiben jedoch weiterhin Niederlassungsbehörden nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist bundesweit zuständig und in Regionaldirektionen untergliedert. In Tirol etabliert sich die Regionaldirektion Tirol, Dr. Franz Werner Straße 34, Telefon: 059133/ 75 7003, Fax: 059133 / 75 7099. Zum Regionaldirektor für Tirol wurde HR Mag. Arno Nitzlnader, der zuvor das Asylamt Innsbruck leitete, ernannt.Die bisherigen Belange der Fremdenpolizei, die von den Bezirksverwaltungsbehörden erledigt wurden, werden nunmehr vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wahrgenommen. Dazu zählen in erster Linie das Führen von • Asylverfahren (inkl. Dublinverfahren), • Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (humanitäre Aufenthaltstitel) sowie • Verfahren zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (Erlassung von Rückkehrentscheidungen, Einreiseverboten, Aufenthaltsverboten, Anordnung zur Außerlandesbringung, Verhängung der Schubhaft, Erlassung von Festnahme- und Abschiebeaufträgen).Der Landespolizeidirektion Tirol hingegen obliegen künftig für das gesamte Bundeslandes • die Anordnung von Zurückschiebungen und Zurückweisungen • die Zustimmung zu Rückübernahmen und Durchbeförderungen,• das Führen von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Fremdenpolizeigesetz• Visaangelegenheiten (Visaerteilung an der Grenze, Verlängerungen)• die Grenzkontrolle• die Entgegennahme von elektronischen Verpflichtungserklärungen sowie• die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Zusammenhang mit § 5 AusländerbeschäftigungsgesetzIn diesen Belangen sind nicht mehr die Bezirkshauptmannschaften, sondern ist ausschließlich die Landespolizeidirektion zuständig.WICHTIG:Gerade bei der Entgegennahme von elektronischen Verpflichtungserklärungen und der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigung ändern sich die Amtswege für die betroffenen Parteien von den Bezirkshauptmannschaften zu bestimmten Dienststellen der Landespolizeidirektion.So sind für die Entgegennahme von elektronischen Verpflichtungserklärungen im Visaverfahren und für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Zusammenhang mit § 5 Ausländerbeschäftigungsgesetz (Saisoniers) die Polizeiinspektionen in den Bezirkshauptstätten, • die Polizeiinspektion Wörgl und • der Fachbereich 4 der Einsatz- Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilung der LPD Tirol (Standort Kaiserjägerstraße) die neuen Anlaufstellen für Einlader und Arbeitgeber. Die örtlichen Zuständigkeiten können im Anhang abgerufen werden. Die Parteienverkehrszeiten sind von Montag – Freitag, zwischen 08.00 – 12.00 Uhr.Mit der Möglichkeit, elektronische Verpflichtungserklärungen und Anträge auf Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch auf der Polizeiinspektion Wörgl einzubringen, gelang es, das Bürgerservice weiter zu verbessern, sodass nunmehr 10 Dienststellen zur Bearbeitung der vorgenannten Belange zur Verfügung stehen.Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Einsatz- Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol unter 059133/ 70 2404.“

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