Bilanz des Schwerverkehrskontrolleinsatzes auf der B178- Loferer Straße
Bilanz des Schwerverkehrskontrolleinsatzes auf der B178- Loferer Straße Presseaussendung der Polizei TirolZur weiteren Steigerung der Sicherheit im Bereich Schwerverkehr fand vom 14.11.2024, 06:00 Uhr bis 15.11.2024, 06:00 Uhr, ein 24-stündiger Schwerverkehrskontrolleinsatz der Bezirkspolizeikommanden Kufstein und Kitzbühel sowie der Landesverkehrsabteilung Tirol statt. Dabei führten die Schwerverkehrs-Kontrollorgane (SVKO) der Polizei auf der B178 (Loferer Straße) in beiden Fahrtrichtungen Kontrollen des Güter- und Gefahrgutverkehrs durch. Die Beamten wurden dabei von Technikern des Amtes der Tiroler Landesregierung unterstützt.Bei den Kontrollen wurden insgesamt 112 Schwerfahrzeuge und deren Lenker auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten), die Alkoholbestimmungen, die Beladung der Schwerfahrzeuge (insbesondere Ladungssicherung), des technischen Zustandes, die Ausrüstung der Fahrzeuge, das mitgeführte Transportgut (z.B. Gefahrgut) und die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes überprüft. Ein besonderes Augenmerk bei den Kontrollen wurde auf die Missachtung des sektoralen Fahrverbotes auf der B178 gelegt.Einsatzbilanz:- Kontrolle von 112 Schwerfahrzeugen- Bei 30 Schwerfahrzeugen wurden entsprechende Übertretungen – siehe nachstehende Detailaufstellung – festgestellt,- 12 Fahrzeuglenkern musste die Weiterfahrt vorübergehend untersagt werden- 9 Lenker wurden wegen Missachtung des sektoralen Fahrverbotes anzeigt- 3 Lenker:innen waren alkoholisiert (2 x LKW/1 x PKW)- 1 deutscher Lenker wird wegen Verdacht des Vergehens nach § 293 StGB (Feststellung einer Manipulation der Lenk- und Ruhezeiten) der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigtFolgende Übertretungen wurden festgestellt und den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht:- 65 einzelne Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten (pro Fahrzeug können mehrere derartiger Delikte anfallen, welche alle zur Anzeige gebracht werden)- 14 Übertretungen wegen technische Mängel (Bereifung, Radlager, mangelhafte Bremswirkung, Beleuchtungsmängel, usw.)- 4 Übertretung betreffend fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung- 29 Sonstige Übertretungen (gewerberechtliche Vorschriften, Ausrüstung, usw.)- 1 Überschreitungen des höchst zulässigen Gewichtes- 3 § 5 StVO – Alkoholbestimmungen26 Sicherheitsleistungen und 21 Organstrafverfügungen wurden eingehoben. Bei allen Lenkern wurde ein Alkoholvortest durchgeführt. 2 Lenker von Schwerfahrzeugen und 1 Lenkerin eines PKW waren alkoholisiert und werden wegen der Überschreitung der „0,8 Promille Grenze“ bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht. Die Führerscheine wurden an Ort- und Stelle abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Lenker jener Fahrzeuge die mangelhaft waren, wurden je nach Schwere des Mangels entweder der Behörde angezeigt oder mittels Organstrafverfügung bestraft.Presseaussendung vom 15.11.2024, 17:42 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück