Berichtigung zur Presseaussendung vom 29.07.2015, Teil 1, Pkt 1 Presseaussendung der Polizei TirolBerichtigung zur Presseaussendung vom 29.07.2015, Teil 1, Pkt 1Bei dem angeführten Unfall wurde nicht, wie angeführt, der Lenker des auffahrenden PKWs, sondern der Lenker des Polizeifahrzeuges mit Verletzungen unbestimmten Grades in das BKH Schwaz eingeliefert. Der auffahrende Lenker blieb unverletzt.Presseaussendung vom 29.07.2015, 10:22 UhrReaktionen bitte an
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Berichtigung zur Presseaussendung vom 29.07.2015, Teil 1, Pkt 1
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