6.) Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck

6.) Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck Presseaussendung der Polizei Tirol6.) Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in InnsbruckDie Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. März 2022 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 26 Schwerpunktaktionen von November 2021 bis Jänner 2022 wurden in der Waffenverbotszone 4 Messer, 3 Softguns, 1 Schlagring, 1 Teleskopschlagstock sichergestellt.Rückfragen für Presse: PolizeipressestelleTel.: 059133 / 70 – 1133Presseaussendung vom 28.02.2022, 14:09 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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