02.) Körperverletzung, Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz u. Verbotsgesetz in St. Anton aA

02.) Körperverletzung, Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz u. Verbotsgesetz in St. Anton aA Presseaussendung der Polizei Tirol02.) Körperverletzung, Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz u. Verbotsgesetz in St. Anton aAAm 08.02.2017, gegen 22:00 Uhr, wurde von den Polizeibeamten in St. Anton ein 23-jähriger Mann aus Schweden vorläufig festgenommen, da dieser einen 21-jährigen Mann aus Schweden im Gesicht (Nase) verletzt hatte. Im Zuge der Ermittlungen wurde bei dem Festgenommenen eine geringe Menge an Suchtmitteln und in seiner Wohnung eine gemalte Fahne mit Hakenkreuz gefunden. Der 23-Jährige war stark alkoholisiert und sehr aggressiv und versuchte auch, sich von den Beamten loszureißen und zu flüchten. Der 23-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen des Verdachtes nach dem StGB, dem SMG sowie dem Verbotsgesetz und der Bezirkshauptmannschaft Landeck wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen zur Anzeige gebracht.Bearbeitende Dienststelle: PI St. Anton am ArlbergTel.: 059133/7148Presseaussendung vom 09.02.2017, 06:07 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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