Wiederaufnahme des Parteienverkehrs in öffentlichen Ämtern mit 18. Mai 2020

Wiederaufnahme des Parteienverkehrs in öffentlichen Ämtern mit 18. Mai 2020 Graz, Leoben. – Mit 18. Mai 2020 nehmen die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA), die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Steiermark, in Graz und das Polizeikommissariat in Leoben wieder den Parteienverkehr auf. Um die Gefahren einer Ansteckung und Weiterverbreitung von Covid19 zu minimieren gelten nachfolgende Regelungen für den Parteienverkehr.Wiederaufnahme des Parteienverkehrs in öffentlichen Ämtern mit 18. Mai 2020Allgemein für alle angeführten Ämter:• Der Parteienverkehr wird nur nach zuvor erfolgter telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung durchgeführt. Einlasskontrollen werden durchgeführt. • Der Zutritt zu den Ämtern ist nur mit einer den Mund- u. Nasenbereich abdeckenden Schutzmaske erlaubt.• Der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.• Der Zutritt ist nur den geladenen Parteien gestattet (keine Begleitpersonen).• Plakate, Wegweiser und Abstandsmarkierungen werden angebracht.• Um eine größere Menschenansammlung vor den Ämtern zu vermeiden, darf um pünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Terminen ersucht werden. • Ausdrücklich darf darauf hingewiesen werden, dass Anbringen an alle Behörden auch postalisch oder per E-Mail eingebracht werden können. Ausgenommen davon ist die Bearbeitung von E-Card-Fotos, diese ist nur im Rahmen des Parteienverkehrs möglich.Speziell für das Ämtergebäude in 8011 Graz, Parkring 4 (SVA, FGA und BFA):• Der Parteienverkehr findet von Montag bis Mittwoch und am Freitag in der Zeit zwischen 08:00 und 13:00 Uhr statt, am Donnerstag, in der Zeit zwischen 08:00 und 15:00 Uhr.• Am Haupteingangstor vor dem Ämtergebäude werden, mit dem Namen der jeweiligen Behörde beschriftete Korridore, eingerichtet. • Für die notwendige Handhygiene wird ein kontaktloser Desinfektionsspender vor dem Haupteingang zur Verfügung stehen. • Im Ämtergebäude wird ein gekennzeichnetes Einbahnsystem eingerichtet. Der Zutritt zum Objekt erfolgt am Haupttor, das Verlassen durch den Ausgang im Zufahrtsbereich.Speziell für das Polizeikommissariat Leoben:• Die Eingangstüre zum Amtsgebäude bleibt verschlossen, die vorangemeldeten Parteien werden persönlich am Eingang abgeholt.Bezirkshauptmannschaften der Steiermark:Am 15.Mai 2020 beginnt in den Bezirkshauptmannschaften die Wiederaufnahme des Parteienverkehrs gegen vorherige telefonische Vereinbarung.Terminvereinbarungen sind bereits möglich, wenn es keine postalische, online- oder telefonische Erledigung eines Anliegens gibt oder ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig ist.Die jeweiligen Telefonnummern der einzelnen Behörden können unter nachfolgendem Link nachgelesen werden, die Kontaktdaten der einzelnen Bezirkshauptmannschaften finden sie auf der Homepage des Landes Steiermark.LINK: https://bit.ly/2WsZWxg https://www.polizei.gv.at/stmk/start.aspx?nwid=676543304E5075476F6C6B3D&ctrl=2B7947437976465443374D3D&nwo=0Presseaussendung vom 14.05.2020, 17:27 UhrReaktionen bitte an die Redaktion  zurück

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