Mit 18. Mai 2020 nehmen die Sicherheits- und VerwaltungspolizeilicheAbteilung (SVA), die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Steiermark, in Graz und das Polizeikommissariat in Leoben wieder den Parteienverkehr auf. NEUERUNG: Mit 6. Juli 2020 findet der Parteienverkehr wie gewohnt ohne Terminvergabe (ausgenommen Polizeikommissariat Leoben) statt. Die Sicherheitsmaßnahmen rund um COVID-19 bleiben aufrecht. Allgemein für alle angeführten Ämter: • Der Parteienverkehr findet ab 6. Juli 2020 ohne zuvor erfolgter telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung (ausgenommen Polizeikommissariat Leoben) statt. Einlasskontrollen werden durchgeführt. • Der Zutritt zu den Ämtern ist nur mit einer den Mund- u. Nasenbereich abdeckenden Schutzmaske erlaubt.• Der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.• Der Zutritt ist nur den geladenen Parteien gestattet (keine Begleitpersonen).• Plakate, Wegweiser und Abstandsmarkierungen werden angebracht.• Um eine größere Menschenansammlung vor den Ämtern zu vermeiden, darf um pünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Terminen ersucht werden. • Ausdrücklich darf darauf hingewiesen werden, dass Anbringen an alle Behörden auch postalisch oder per E-Mail eingebracht werden können. Ausgenommen davon ist die Bearbeitung von E-Card-Fotos, diese ist nur im Rahmen des Parteienverkehrs möglich. Speziell für das Ämtergebäude in 8011 Graz, Parkring 4 (SVA, FGA und BFA): • Der Parteienverkehr findet von Montag bis Mittwoch und am Freitag in der Zeit zwischen 08:00 und 13:00 Uhr statt, am Donnerstag, in der Zeit zwischen 08:00 und 15:00 Uhr. Am Donnerstag werden seitens der FGA ausschließlich Erledigungen bezüglich E-Card-Foto-Bearbeitung, elektronischer Verpflichtungserklärung und VISA vorgenommen.• Am Haupteingangstor vor dem Ämtergebäude werden, mit dem Namen der jeweiligen Behörde beschriftete Korridore eingerichtet. • Für die notwendige Handhygiene wird ein kontaktloser Desinfektionsspender vor dem Haupteingang zur Verfügung stehen. • Im Ämtergebäude wird ein gekennzeichnetes Einbahnsystem eingerichtet. Der Zutritt zum Objekt erfolgt am Haupttor, das Verlassen durch den Ausgang im Zufahrtsbereich. Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) – Terminvergabe zwischen 08:00 und 15:00 Uhr: Foto – e-card – Bearbeitung Graz TelNr.: 059133/60 – 2623Elektronische Verpflichtungserklärungen und VISA Graz TelNr.: 059133/60 2620Foto – e-card – Bearbeitung Leoben TelNr.: 059133/66 – 2623Elektronische Verpflichtungserklärungen und VISA Leoben TelNr.: 059133/66 5403 Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA): Strafamt: TelNr.: 059133/60 6110LPD-ST-SVA-Strafamt@polizei.gv.atFührerscheinstelle: TelNr.: 059133/60 6211LPD-ST-SVA-Verkehrsamt@polizei.gv.atZulassungsstelle: TelNr.: 059133760 6220LPD-ST-SVA-Verkehrsamt@polizei.gv.atStrafregister, Waffenwesen, Pyrotechnik: TelNr.: 059133/60 6322LPD-ST-SVA-Sicherheitsverwaltung@polizei.gv.atVerein- und Versammlungswesen: TelNr.: 051933/60 6330LPD-ST-SVA-Sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at BFA Regionaldirektion Steiermark: Sauraugasse 1, 8010 Graz, Parteienverkehr im Ämtergebäude Parkring 4Hotline Terminvergabe: +43 59133 65 7090BFA-RD-ST-Einlaufstelle@bmi.gv.at BFA Außenstelle Graz: Triester Straße 393, 8055 Graz Hotline Terminvergabe: +43 059133/65 7590BFA-ASt-Graz-Einlaufstelle@bmi.gv.at BFA Außenstelle Leoben: Prettachstraße 51, 8700 Leoben Hotline Terminvergabe: +43 059133/65 7490BFA-ASt-Leoben-Einlaufstelle@bmi.gv.at Polizeikommissariat Leoben (PK-Leoben) – Terminvergabe zwischen 08:00 – 13:00 Uhr: • Foto e-Card AngelegenheitenT: 059133/66 2623E-Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei-leoben@polizei.gv.at • Fremdenpolizeiliche AngelegenheitenT: 059133/66 5401 oder 5403E-Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei-leoben@polizei.gv.at • Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten:T: 059133/66 5212E-Mail: PK-ST-Leoben-Buergerservice@polizei.gv.at • Strafregisterbescheinigungen, Versammlungs-, Veranstaltungsangelegenheiten T: 059133/66 5551E-Mail: PK-ST-Leoben-Buergerservice@polizei.gv.at • Vereins-, Waffen-, Sprengmittel-, Pyrotechnikangelegenheiten:059133/66 5312E-Mail: PK-ST-Leoben-Buergerservice@polizei.gv.at • Strafamtsangelegenheiten:T: 059133/66 5123 oder 5111E-Mail: PK-ST-Leoben-Verwaltungspolizei@polizei.gv.at Speziell für das Polizeikommissariat Leoben: • Die Eingangstüre zum Amtsgebäude bleibt verschlossen, die vorangemeldeten Parteien werden persönlich am Eingang abgeholt. Bezirkshauptmannschaften der Steiermark: Am 15. Mai 2020 beginnt in den Bezirkshauptmannschaften die Wiederaufnahme des Parteienverkehrs gegen vorherige telefonische Vereinbarung.Terminvereinbarungen sind bereits möglich, wenn es keine postalische, online- oder telefonische Erledigung eines Anliegens gibt oder ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig ist.
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in Steiermark
Wiederaufnahme des Parteienverkehrs
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