Aufmerksame Fahrzeuglenker können verhindern, dass sie Opfer von „falschen Verkehrspolizisten“ werden, wenn sie bestimmte Warnsignale beachten und sich nicht einschüchtern lassen.Bei einer Verkehrskontrolle besteht auch die Gefahr, Opfer von Betrügern zu werden. Erfahrungs-gemäß stoppen sie mit einem roten Leuchtstab das Fahrzeug ihrer Opfer außerhalb von Ortschaften, auf verkehrsarmen Straßenzügen oder Autobahnen. Ohne sich zu legitimieren und lediglich mit dem Hinweis „Polizei“ setzen sie den verunsicherten Lenker mit einem angeblichen Fehlverhalten sofort unter Druck.Folgende Hinweise können für den verunsicherten Fahrzeuglenker in so einer Situation hilfreich sein:Fahrzeug einer Zivilstreife der Verkehrspolizei• Die Blaulichter in Form von LED-Leuchten sind immer hinter der Front- und Heckscheibe montiert.• Dazu erscheint auf einem Balken hinter der Heckscheibe mittels Leuchtdioden die Aufschrift „POLIZEI BITTE FOLGEN.“• Zivilstreifen der Verkehrspolizei verwenden keine Blaulichtleuchten, die mit einem Magnetfuß am Fahrzeugdach befestigt sind. Derartige Leuchten werden allenfalls nur von Kriminaldienststreifen verwendet. Diese machen aber keine Verkehrsanhaltungen.Vorgehen einer Zivilstreife• Die Zivilstreife aktiviert die Blaulichter, daraufhin wird der Lenker mit der Anhaltekelle oder mit dem hinteren Leuchtband „POLIZEI BITTE FOLGEN“ zum Anhalten aufgefordert.• Wenn Polizeibeamte nicht mit der Uniform bekleidet sind, so tragen sie eine gelbe Überwurfweste mit der Aufschrift „POLIZEI“.• Im Fahrzeug sitzen immer zwei Beamte.• Beamte einer Zivilstreife legitimieren sich vor Beginn einer Amtshandlung immer mit einem Dienstausweis.Dienstausweis: • Der Dienstausweis hat die Größe einer Bankomatkarte, der auf der Vorder- und Rückseite in Mikroschrift „Bundesministerium für Inneres“ aufweist.SicherheitsmerkmaleVorderseite• ein per Laser auf die Karte in schwarz-weiß eingebranntes Lichtbild des Organs• die Aufschrift „Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes“• Reliefprägung mit dem Text „Republik Österreich“• ein Kippbild, das den Bundesadler zeigt und darauf• die fünfstellige DienstnummerRückseiteVor- und Nachname, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum und noch einmal die DienstnummerMuss ich der Zivilsteife folgen? • Grundsätzlich ja, weil Polizeibeamte sonst annehmen könnten, dass der Lenker etwas zu verbergen hätte.• Wenn Zweifel bestehen – Autotüren verriegeln, Seitenscheibe einen kleinen Spalt offen halten und den Dienstausweis verlangen -. Polizeibeamte müssen den Dienstausweis nur vorweisen, aber nicht aushändigen.• Sollten noch immer Zweifel bestehen, über Notruf 133 mit einer Polizeidienststelle Kontakt aufnehmen, damit die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und die Identität der Beamten geklärt werden kann.Polizeibeamte weisen sich bei einer Kontrolle stets korrekt aus, klären über den zu untersuchenden Sachverhalt genau auf und drängen nie auf Bezahlung einer Geldstrafe.
admin
in Steiermark
Wie man eine Zivilstreife erkennt
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