Was tun bei sexueller Belästigung?
Wie reagiere ich am besten, wenn ich in der Öffentlichkeit belästigt werde? Wo bekomme ich Hilfe? Die wichtigsten Fragen im Überblick.Was ist eine sexuelle Belästigung?Eine sexuelle Belästigung liegt bereits bei einer intensiven Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle z.B. Gesäß oder der Oberschenkel vor, sofern das Opfer dadurch in seiner Würde verletzt wird. Das wird bei intensiven und einer unerwünschten Berührungen „Grapschen“ des Gesäßes regelmäßig der Fall sein und ist seit Jahresbeginn strafbar.Sexuelle Belästigung oder Handlungen beginnen oft mit einer unerwünschten Bemerkung. Sie reichen vom Anfassen des Intimbereiches in einer Menschenmenge bis hin zur Vergewaltigung. Sie kann im öffentlichen oder privaten Bereich vorkommen und von Fremden oder Bekannten begangen werden.Wie kann man sich dagegen wehren?Frauen, die Opfer sexueller Belästigung oder Handlung werden, können sich direkt oder im Nach-hinein gegen den Täter wehren.In konkreten Situationen sollen Opfer…….• auf ihr Bauchgefühl achten und darauf reagieren.• je früher man drauf reagiert, desto eher bleibt man handlungsfähig.• dem Täter deutlich sagen, dass er aufhören soll.• dem Täter vermitteln, dass man kein Opfer ist. Dazu gehören Mimik, Gestik und selbstbewusstes Auftreten.• gezielt andere Personen/Zeugen ansprechen und lautstark um Unterstützung ersuchen.• wenn möglich sofort die Polizei verständigen.• vom Täter besondere Merkmale und Vorgangsweisen einprägen, sie sind wichtig für die späteren Ermittlungen.Wer Opfer einer sexuellen Handlung wurde, sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, um sich selbst rechtlich zur Wehr zu setzen und damit der Täter unverzüglich verfolgt werden kann.Wie handle ich, wenn ich Zeuge einer Tat werde oder sich mir jemand anvertraut? • Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.• Als Zeuge zuerst die Polizei verständigen.• Opfer sofort Hilfe anbieten.• Wertungen und Rechtfertigungen vermeiden. Opfer soll frei vom Erlebnis erzählen, sie wollen ernst genommen werden.• Opfer zur Anzeigeerstattung verhalten, falls eine solche noch nicht erstattet wurde.Es gibt keine allgemeinen Regeln, wie man sich vor einer solchen Tat schützen kann. Wichtig ist entschlossene Gegenwehr und Ausnützen des Überraschungseffektes. Gehen Sie gedanklich eine Angstsituation durch und finden Sie so Ihre persönliche Verhaltensweise.Lassen Sie sich von spezialisierten Einrichtungen beraten und trainieren. Wenden Sie sich an Experten der Kriminalprävention des Landeskriminalamtes Steiermark unter 059/133/60 3750 oder an die bundesweite Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen für Opfer und Gewalt. Diese sind unter http://www.gewaltschutzzentrum.at abrufbar und beraten Sie auch anonym und kostenlos.