Versammlung in Graz: Polizeiliche Bilanz

Versammlung in Graz: Polizeiliche Bilanz Graz, Bezirk Innere Stadt. – Im Rahmen einer nicht angezeigten Versammlung gegen Corona-Maßnahmen kamen Mittwochnachmittag, 15. Dezember 2021, mehrere hundert Personen zusammen. Es kam zu vorübergehenden Festnahmen und zahlreichen Verwaltungsanzeigen.Gegen 13.00 Uhr begannen sich vorerst kleinere Gruppen von Menschen im Bereich der Herrengasse in Graz zu einer Spontankundgebung zu versammeln, um gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen zu protestieren. Die gegenständliche Versammlung war nicht ordnungsgemäß angezeigt. Im Vorfeld bekanntgewordene und auch angezeigte Versammlungen waren noch vor Beginn vom Anmelder persönlich schriftlich zurückgezogen worden.In etwa die Hälfe der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer marschierte in der Folge gegen 14.00 Uhr über den Joanneumring – Marburger Kai – Neutorgasse – Murgasse und den Hauptplatz zurück in die Herrengasse. Der zweite der Teil der Versammlung verblieb währenddessen lautstark auf Höhe Landhaushof. Nachdem bereits zahlreiche Menschen abgeströmt waren, erfolgte gegen 15.15 Uhr ein zweiter Marsch durch die Innenstadt. Dieser führte beinahe über dieselbe Route und mündete über die Sporgasse am Karmeliterplatz. Dort endete die Versammlung nach einer Schlusskundgebung kurz nach 16.00 Uhr.52 Anzeigen, zwei vorläufige FestnahmenSchätzungen zufolge nahmen am Höhepunkt der Versammlung mehrerer hundert Personen an der Spontankundgebung teil. Sie dürften einem Aufruf in sozialen Medien gefolgt sein. Zahlreiche Personen trugen während der Versammlung keine FFP2-Masken. Mehrere dialogorientierte Aufforderungen und Hinweise der Grazer Polizei auf die geltende Maskenpflicht blieben zum Teil ohne Erfolg. 52 Verwaltungsanzeigen und zwei vorübergehende Festnahmen zum Zwecke der Identitätsfeststellungen waren die Folge. Dabei stellte die Grazer Polizei zum Teil einen Rückgang der Kooperationsbereitschaft und zunehmende Aggressivität gegenüber einschreitenden Polizisten fest. Verletzt wurde jedoch niemand. Gründe für eine behördliche Auflösung der grundsätzlich friedlichen Versammlung lagen nicht vor. Der faktisch in Erscheinung getretene Leiter der nicht angezeigten Versammlung wurde ausgeforscht und wird verwaltungsrechtlich angezeigt.Presseaussendung vom 15.12.2021, 18:59 UhrReaktionen bitte an die Redaktion.  zurück

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