Verfolgungsfahrt: Zeugenaufruf
Verfolgungsfahrt: Zeugenaufruf Graz. – Ein 51-jähriger alkoholisierter Pkw-Lenker widersetzte sich Donnerstagabend, 14. November 2019, einer polizeilichen Anhaltung und setzte dabei massive Verwaltungsübertretungen. Der Mann befindet sich in Haft.Eine Streife der Polizeiinspektion Graz-Jakomini führte kurz vor Mitternacht am Schönaugürtel Lasermessungen durch. Dabei wurde der 51-jährige Pkw-Lenker aus dem Bezirk Graz-Umgebung mit über 80 km/h gemessen. Der 51-Jährige zeigte den Polizisten den gestreckten Mittelfinger und fuhr in Richtung Conrad-von-Hötzendorf-Straße weiter. Die Polizisten nahmen daraufhin einsatzmäßig die Verfolgung auf. Der 51-Jährige befuhr mit weit überhöhter Geschwindigkeit den Schönaugürtel, den Jakominigürtel, die Klosterwiesgasse, die Steyrergasse, die Brockmanngasse, den Karlauergürtel, die Triester Straße und die Fabrikgasse. Während dieser Fahrt schaltete der 51-Jährige zeitweise das Fahrzeuglicht aus, missachtete Rotlicht an Ampeln und beschleunigte zwischendurch auf fast 150 km/h. Auch versuchte der 51-Jährige den verfolgenden Streifenwagen in den Gegenverkehr abzudrängen. In der Triester Straße touchierte der 51-Jährige ein weiteres Polizeifahrzeug und beschädigte dieses. In der Zwischenzeit waren alle verfügbaren Streifen in die Fahndung eingebunden. Da das Fahrzeug des Flüchtenden bereits rauchte, hielt der Flüchtende seinen PKW im Kreuzungsbereich Fabrikgasse zum Lazarettgürtel an. Die Polizisten nahmen den 51-Jährigen fest, ein Alkostest verlief positiv und ergab eine mittelgradige Alkoholisierung. Der 51-Jähige gab bei seiner Erstbefragung an, er habe sich der Anhaltung wegen seiner Alkoholisierung entziehen wollen. Der Verdächtige befindet sich derzeit im Polizeianhaltezentrum Graz in Haft. Er wird unter anderem wegen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und zahlreicher Verwaltungsübertretungen angezeigt. Die Polizeiinspektion Graz-Jakomini bittet Zeugen des Vorfalles, sich unter der Telefonnummer 059133/6583 zu melden.Presseaussendung vom 15.11.2019, 08:24 UhrReaktionen bitte an die LPD Steiermarkzurück