Unsachgemäße Handhabung einer Faustfeuerwaffe führte zu Schussverletzung
Unsachgemäße Handhabung einer Faustfeuerwaffe führte zu Schussverletzung Vasoldsberg, Bezirk Graz-Umgebung. – Weil ein 45-Jähriger aus dem Bezirk Graz-Umgebung sich laut eigenen Angaben bedroht gefühlt hatte, hantierte er Freitagabend, 26. März 2021, mit einer nicht registrierten Faustfeuerwaffe. Dabei löste sich versehentlich ein Schuss, der seine 16-jährige Stieftochter am linken Oberschenkel traf.Unsachgemäße Handhabung einer Faustfeuerwaffe führte zu SchussverletzungGegen 20.45 Uhr trafen Beamte der Polizeiinspektion Graz-Lend bei der Wohnadresse des 45-Jährigen ein und beabsichtigten eine von der Staatsanwaltschaft Graz angeordnete Vernehmung, wegen des Verdachtes des Betrugs, durchzuführen. Die Polizisten läuteten an der Wohnungstüre des 45-Jährigen, hörten nach anfänglicher Stille plötzlich einen lauten Knall und darauf einsetzendes lautes Geschrei. Unmittelbar nach dem lauten Knall öffnete der 45-Jährige die Wohnungstüre und erklärte den Polizisten kurz den Vorfall. Gemeinsam leisteten alle anwesenden Personen sofort Erste Hilfe. Kurze Zeit später traf der Notarzt an der Unfallörtlichkeit ein und lieferte die 16-Jährige in ein Krankenhaus ein. Der Zustand der Verletzten ist stabil.Laut den Angaben des 45-Jährigen, wurde er von einer Person seit geraumer Zeit bedroht und habe deswegen aus Angst eine nicht registrierte Faustfeuerwaffe in der Wohnung verwahrt. Diese habe er zur Hand genommen und repetiert. Aufgrund seiner Unkenntnis im sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen habe sich aus Versehen ein Schuss gelöst. Dieser habe seine Stieftochter am linken Oberschenkel getroffen.Bei der darauffolgenden Hausdurchsuchung wurde die Munition und die Faustfeuerwaffe sichergestellt und ein Waffenverbot ausgesprochen. Gegen den 45-Jährigen wird die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet.Presseaussendung vom 27.03.2021, 12:14 UhrReaktionen bitte an die Redaktion zurück