Unbekannte Frauen beraubten Rentnerin Graz, Bezirk Gries. – Zwei unbekannte Täterinnen drangen Dienstagabend, 7. Mai 2019, unter Gewaltanwendung in die Wohnung einer 94-Jährigen ein und raubten Bargeld.Gegen 20:00 Uhr läutete es an der Wohnungstüre einer 94-Jährigen. Als die Pensionistin die Türe öffnete, stand eine junge Frau davor und ersuchte um ein Glas Wasser. Als die 94-Jährige das Glas Wasser brachte, stieß sie die Unbekannte zu Boden und hielt sie fest. Die 94-Jährige konnte noch erkennen, dass eine weitere Frau in die Wohnung kam und den Vorraum offenbar nach eventueller Beute durchsuchte. Die beiden Täterinnen verließen daraufhin die Wohnung und flüchteten in unbekannte Richtung. Die 94-Jährige, die bei dem Vorfall unverletzt geblieben war, stellte fest, dass ihre Geldbörse samt Inhalt, diverse Dokumente und mehrere Hundert Euro Bargeld gestohlen worden waren.Personsbeschreibung laut Auskunft des Opfers:Junge Frau, etwa 20 Jahre alt, blonde schulterlange Haare, helle Bekleidung, sprach deutsch ohne erkennbaren Akzent.Von der zweiten Täterin konnte das Opfer keine genaue Beschreibung abgeben.Zeugenaufruf:Personen, die die beiden derzeit unbekannten Frauen im Bereich der Defreggergasse gesehen haben und zweckdienliche Hinweise geben können, mögen sich beim Dauerdienst des Kriminalreferates unter der Telefonnummer 059133/65 3333 melden.Tipps der Kriminalprävention:• Lassen Sie niemals fremde Personen in ihre Wohnung oder ihr Haus. Gas-, Strom, Heizungsableser werden rechtzeitig schriftlich angekündigt.• Legen Sie eine Sperrkette vor, wenn sie Fremden die Tür öffnen. Ein Glas Wasser oder einen Zettel kann man auch durch einen Türspalt reichen!• Blicken Sie zuerst durch den Türspion und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Tür öffnen.• Betätigen Sie nicht den Türöffner, ohne sich vorher zu überzeugen, wer Einlass begehrt.• Ein entschiedenes Nein, ein energisches Wegweisen einer ungebetenen Besucherin oder Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können eine Straftat verhindern.• Falls Sie zu einer Unterschrift aufgefordert werden, lesen Sie alles in Ruhe durch. Vor allem das Kleingedruckte sollten Sie aufmerksam lesen!• Nehmen Sie nur Lieferungen an, von denen Sie wissen, dass sie von einem Familienmitglied bestellt worden sind oder zu deren Annahme Sie eventuell von einem Nachbarn ausdrücklich aufgefordert wurden.Presseaussendung vom 08.05.2019, 08:48 UhrReaktionen bitte an die LPD Steiermarkzurück
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