Trickdiebstahl
Trickdiebstahl Bezirk Gries. – Bereits Montagvormittag, 22. Mai 2023, wurde eine 78-Jährige in ihrer Wohnung von unbekannten Tätern abgelenkt und bestohlen. Der Schaden beträgt mehrere Tausend Euro.Gegen 10:00 Uhr läutete ein bislang unbekannter Täter in einem Mehrparteienhaus an der Wohnungstüre einer 78-jährigen Bewohnerin. Der Mann war mit Arbeitskleidung bekleidet, gab sich als Handwerker aus und gab an, Messarbeiten zur Verhinderung von Schimmelbildung durchführen zu müssen. Mit diesem Vorwand ging er mit der Frau in das Badezimmer und verwickelte sie dort in ein Gespräch.Dadurch abgelenkt, dürfte die 78-Jährige nicht bemerkt haben, dass vermutlich ein weiterer Täter die Wohnung betreten hatte. Die zweite Person dürfte aus einer Schublade Goldmünzen und Bargeld im Wert von mehreren Tausend Euro gestohlen haben. Erst am heutigen Tag bemerkte die Frau den Diebstahl und erstattete die Anzeige. Die Ermittlungen laufen.Hinweise sind an die Polizeiinspektion Karlauerstraße unter 059133-6585 erbeten.Empfehlungen der Kriminalprävention:Trickdiebe kommen getarnt mit den verschiedensten Masken. Sie treten als Vertreter einer Behörde, als Mitarbeiter der Gas- oder Elektrizitätswerke, einer Bank oder als Vertreter einer anderen Institution auf. Sie sind sehr freundlich und hilfsbereit, wirken vertrauenserweckend und nützen ihre Opfer skrupellos aus.• Lassen Sie niemals fremde Personen in ihre Wohnung oder ihr Haus. Gas-, Strom, Heizungsableser werden rechtzeitig schriftlich angekündigt.• Legen Sie immer eine Sperrkette vor, wenn sie Fremden die Tür öffnen. Ein Glas Wasser oder einen Zettel kann man auch durch einen Türspalt reichen!• Lassen Sie sich einen Dienstausweis – auch von Beamtinnen und Beamten in Uniform – immer zeigen.• Blicken Sie zuerst durch den Türspion und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Tür öffnen.• Betätigen Sie nicht den Türöffner, ohne sich vorher zu überzeugen wer Einlass begehrt.• Nachbarschaftshilfe und das Wissen um das Recht der Selbsthilfe können Straftaten verhindern.• Ein entschiedenes Nein, ein energisches Wegweisen einer ungebetenen Besucherin oder Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls eine Straftat verhindern.• Falls Sie zu einer Unterschrift aufgefordert werden, lesen Sie alles in Ruhe durch. • Nehmen Sie nur Lieferungen an, von denen Sie wissen, dass sie von einem Familienmitglied bestellt worden sind oder zu deren Annahme Sie eventuell von einem Nachbarn ausdrücklich aufgefordert wurden.Presseaussendung vom 24.05.2023, 19:16 UhrReaktionen bitte an die Redaktion. zurück