Süßes oder Saueres?

„Süßes oder Saures“ – Diesen Ausspruch werden auch heuer wieder viele Steirerinnen und Steirer am letzten Tag im Oktober zu hören bekommen. Aber nicht alles was Kindern oder Jugendlichen Spaß macht, ist erlaubt.Diesen Donnerstag, 31. Oktober 2019, werden am Abend wieder viele Kinder und Jugendliche in gruseligen Verkleidungen durch die Straßen ziehen. Sie werden an den Haustüren läuten und mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ um Süßigkeiten bitten. Wer der Bitte nicht nachkommt, muss mit Streichen rechnen. Diese dürfen aber, wie leider in der Vergangenheit auch schon geschehen, nicht ausarten.Hausmüll auf Gehwegen und ausgerissene Blumen haben überhaupt nichts mehr mit Spaß zu tun. Wer Hauswände und Fahrzeuge mit Farbe beschmiert oder Schlösser verklebt, muss mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen.Wer anderen „Gruselkollegen“ Prügel androht und diesem die Süßigkeiten gewaltsam wegnimmt, begeht eine mit Strafe bedrohte Handlung. Und wer an den Haustüren anstatt der Süßigkeiten Bargeld fordert und mit Sachbeschädigungen droht, begeht ebenfalls eine strafbare Handlung und werden von der Polizei zur Anzeige gebracht.Auch wenn Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.Darum der dringende Appell an alle Eltern, noch vor Halloween den Ablauf des „Gruselzuges durch die Gemeinde“ mit ihren Kindern intensiv zu besprechen, damit es kein „juristisches Nachgruseln“ gibt.

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