Spurlos verschwunden
Der 25. Mai ist der internationale Tag der vermissten Kinder. In Österreich sind aktuell 379 Minderjährige abgängig. In der Steiermark fehlt derzeit von 85 Personen jede Spur, davon sind 29 Personen minderjährig.Jährlich verschwinden allein in der Steiermark über 400 Kinder und Jugendliche. Viele von ihnen tauchen nach einer bestimmten Zeit wieder auf. Einige bleiben aber vermisst. Bei der Auffindung abgängiger Personen geht die Polizei neue Wege:Im LKA Steiermark, Assistenzbereich AB01-Fahndung sind mit der Fahndungskoordinierung nach vermissten Kindern und Jugendlichen und der Betreuung der Eltern Abteilungsinspektor Klaus Raffer und die zwei Kriminalbeamtinnen, Gruppeninspektorin Mag. Silvia Weber und Bezirksinspektorin Mag. Gerlinde Mühlgassner befasst.Seit dem 1. September 2013 werden diese vom Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP) bei ihrer Arbeit unterstützt. Das Kompetenzzentrum ist die nationale und internationale Drehscheibe, sammelt und bereitet Datenmaterial auf und ist für die Ausbildung zuständig. Generell wird eine vermissten Fahndung in enger Kooperation mit anderen Dienststellen, wie Polizeiinspektionen, LKA Tatortgruppe, LKA Leib/Leben, Diensthundeabteilung, Cobra-Taucher und viele andere geführt.Derartige Ermittlungen können mitunter sehr emotional und zeitintensiv sein. Durch sehr viel Engagement und das Mitwirkungen am KAP-Projekt eigneten sich die Beamtinnen und Beamten ein umfassendes Wissen für diese doch sehr spezifische Polizeiarbeit an, um einer modernen Polizei zu entsprechen.Mit der operativen Arbeit sind aber nach wie vor die Polizeiinspektion als Erstaufnahme und das Landeskriminalamt für die weitere Arbeit betraut.Wann gilt ein Kind als vermisst?Grundsätzlich gilt ein Kind als vermisst, wenn es in seiner gewohnten Umgebung nicht aufgefunden werden kann und Eltern nicht wissen, wo es sich aufhält. Wenn also befürchtet wird, dass ihm etwas zugestoßen ist, dann sollten Eltern sofort eine Abgängigkeitsanzeige erstatten. Der Mythos, dass eine Anzeige erst nach 24 oder 48 Stunden aufgenommen wird, trifft weder bei Erwachsenen noch bei Kindern zu und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sobald eine Anzeige erstattet wird, erfolgt eine europaweite Fahndung. Ergeben sich Hinweise, dass sich das Kind im außereuropäischen Raum aufhält, wird zusätzlich eine weltweite Fahndung eingeleitet.Betreuung von AngehörigenEin Kind ist verschwunden. Ob es freiwillig oder unfreiwillig das gewohnte Umfeld verlassen hat, spielt für die Eltern keine Rolle. Die Zeit der Ungewissheit ist für diese in jedem Fall eine Extremsituation. Zur Aufgabe der Kriminalisten gehört es nicht nur nach dem Kind zu suchen, sondern auch deren Angehörige zu betreuen.Tipps zum Schutz der Kinder vor Verbrechen:• Nicht nur Mädchen, auch Buben sind gefährdet.• Lassen Sie Kleinkinder nie unbeaufsichtigt auf dem Spielplatz verweilen oder an abgelegene Orte gehen.• Klären Sie Ihr Kind wieder auf, nicht in das Auto eines Fremden einzusteigen, Geschenke anzunehmen oder sich mit Fremden in Gespräche einzulassen.• Erklären Sie immer wieder die Gefahren des Autostoppens.• Sollte Ihr Kind – aus unerklärlichen Gründen – nicht rechtzeitig heimkehren, wenden Sie sich möglichst rasch an die Polizei. Suchaktionen der Polizei sind kostenlos.• Erklären Sie Ihrem Kind den sicheren Umgang im Internet (keine persönliche Daten und wie Namen, Adresse, Telefonnummern und sexistische Fotos weiterzugeben)