Schwerpunktontrollen Geschwindigkeit
Schwerpunktontrollen Geschwindigkeit Graz. – In der Nacht auf Mittwoch, 21. Juli 2021, führten Verkehrspolizisten der Grazer Polizei schwerpunktmäßige Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Neben 30 teils schweren Übertretungen kam es auch zur Verfolgung eines „Wiederholungstäters“.Gemeinsam mit einem Strafreferenten der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) führten die Beamten der Verkehrsinspektion 3 („MOT“) Kontrollen an unterschiedlichen Standorten des Grazer Stadtgebietes durch. Hauptaugenmerk legten die Polizisten dabei vor allem auf „Raser“ im Bereich der Triester Straße. Doch auch hinsichtlich möglicher Alkohol- und/oder Suchtmittelbeeinträchtigungen während der Fahrt wurde kontrolliert.Insgesamt stellten die Beamten 15 Anzeigen aus. Elf davon waren wegen erheblicher Geschwindigkeitsübertretungen (bis zu 40 km/h). Doch auch wegen technischer Mängel am Fahrzeug und Übertretungen nach dem Führerscheingesetz gab es Anzeigen. In einem Fall endete ein Alkotest, neben der Anzeige, mit einer Untersagung der Weiterfahrt. In etwa die Hälfte der Angezeigten waren Probeführerscheinbesitzer, auf welche nun Nachschulungen und Probezeitverlängerungen warten. Ebenso 15 Fahrzeuglenker kamen wegen geringerer Geschwindigkeitsübertretungen (bis 20 km/h) mit Organmandaten davon.Verfolgungsfahrt notwendig: Kein FührerscheinEin rumänischer Fahrzeuglenker fuhr gleich zwei Mal mit überhöhter Geschwindigkeit, jeweils in die entgegengesetzte Fahrtrichtung, am Standort der Beamten vorbei. Polizisten konnten den Mann erst nach einer kurzen Verfolgungsfahrt stoppen. Er besaß keine Lenkberechtigung. Dem Mann wurde bis zur Bezahlung einer Sicherheitsleistung die Weiterfahrt untersagt. Er wird angezeigt.Auffahrunfall endete mit Kennzeichen-AbnahmeErst wenige Tage zuvor (18.07.2021, gegen 17.00 Uhr) verursachte ein mit rund zwei Promille schwer alkoholisierter Pkw-Lenker aus Graz in der Kärtner Straße einen Sachschaden-Unfall und flüchtete. Der 23-jährige Ungar war rund 45 Minuten nach dem Auffahrunfall mit dem ausgeliehenen Pkw zum Unfallsort zurückgekehrt, als Verkehrspolizisten gerade den Sachverhalt aufnahmen. Der Mann hatte keine Lenkberechtigung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Auch eine Sicherheitsleistung wurde eingehoben.Weitere Erhebungen ergaben, dass für das von ihm gelenkte Fahrzeug keine aufrechte Zulassung und somit auch kein aufrechter Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Unfalles bestand. Kennzeichen und Zulassungsschein wurden daraufhin abgenommen. Der 23-Jährige sowie der eigentliche Fahrzeughalter wurden angezeigt.Presseaussendung vom 22.07.2021, 07:55 UhrReaktionen bitte an die Redaktion. zurück