Schwerer Betrug: Die Polizei warnt

Schwerer Betrug: Die Polizei warnt Weiz. – Ein bislang unbekannter Täter steht im Verdacht, durch offensichtliche Vorspiegelung falscher Tatsachen eine 78-Jährige getäuscht und ihr dadurch zumindest 19.000 Euro Bargeld betrügerisch herausgelockt zu haben.Bereits im Oktober 2018 wurde die 78-Jährige aus dem Bezirk Weiz telefonisch kontaktiert, wobei ihr ein Unbekannter aufgrund der angeblichen Auflösung eines Lagers in Wien günstige Teppiche zum Verkauf anbot. Bei einem in der Folge stattfindenden persönlichen Verkaufsgespräch in Weiz kaufte die 78-Jährige schließlich mehrere Teppiche. In der Folge gab der Mann an, dass eine Teppich-Reinigungsmaschine im Wert von rund 100.000 Euro kaputt geworden sei und er dadurch in finanzielle Nöte geraten sei. Die 78-Jährige übergab dem Unbekannten schließlich gutgläubig 15.000 Euro für die Reparatur der Maschine.Ende Dezember 2018 erschien der Mann neuerlich bei der Pensionistin in Weiz. Dabei schaffte es der Unbekannte, das Vertrauen der 78-Jährigen zu gewinnen, indem er ihr von seiner angeblich schwer kranken Frau erzählte. In der Folge gab sie dem Mann weitere 4.000 Euro für die angeblich teure medizinische Behandlung der Frau im Ausland. Eine Rückzahlung des geliehenen Betrags wurde bis spätestens Jänner 2019 vereinbart. Dieser Vereinbarung kam der Mann bislang nicht nach, woraufhin die 78-Jährige nun Anzeige erstattete. Eine Personsbeschreibung oder nähere Angaben zum Tatverdächtigen liegen derzeit nicht vor. Die Ermittlungen laufen.Die Polizei warnt: Immer wieder bedienen sich Betrüger unterschiedlicher Maschen und nutzen dabei die Unwissenheit oder Gutgläubigkeit ihrer Opfer aus. Egal ob im Internet, per Brief, Mail, Telefon oder gleich persönlich an der Haustüre – Betrüger gehen oft offensiv und direkt auf ihre Opfer zu und scheuen dabei auch vor direktem Kontakt nicht zurück. Dabei treten die Täter oft überaus freundlich und sympathisch auf und sind meist erfolgreich, wenn Unerfahrenheiten gepaart mit Leichtgläubigkeit im Spiel sind. Es gilt der Grundsatz: Beweisen Sie Hausverstand!Presseaussendung vom 13.08.2019, 10:17 UhrReaktionen bitte an die Redaktion  zurück

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