Schutz vor Vandalenakte?

Vor Vandalen kann man sich kaum schützen. Aber Augenzeugen können mithelfen Beschädigungen zu verhindern oder die rasche Ausforschung der Täter zu ermöglichen.Die Spuren des Vandalismus sind allgegenwärtig. Zerkratzen oder Verbeulen von Fahrzeugen, Besprühen von Gebäuden oder Fahrzeugen mit Farbe (Graffiti), Farbbeutel-Attacken gegen Wände von Gebäuden, Einschlagen von Fensterscheiben, Verwüsten von Baustellen oder Parkanlagen, Anzünden von Mülltonnen, Verwüsten von Pflanzungen, Beschädigen von Telefonzellen, WC-Anlagen und öffentlichen Verkehrsmitteln oder Sprengen von Briefkästen mittels Feuerwerkskörpern sind nur ein paar Formen von Vandalismus.In der Steiermark wurden 2014 mehr als 5.500 Sachbeschädigungen, davon die Hälfte in Graz, angezeigt. Jährlich wird allein im Stadtgebiet von Graz ein Gesamtschaden von mehr als 300.000 Euro durch Vandalismus verursacht. Zuletzt wurden auf einem Grazer Friedhof 500 Urnengräber beschädigt.Als Vandalismus oder Sachbeschädigung wird jede mutwillige, illegale Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum bezeichnet. Leider werden die Sachbeschädigungen meist von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter Drogen- und Alkoholkonsum begangen. Die Motive der Täter sind immer dieselben: Aggression, Frust und Langeweile.RechtsfolgenEine Sachbeschädigung ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bedroht.Wer aber beispielsweise ein Grab, ein Denkmal, ein Kunstwerk oder einen Schaden an einer Sache von mehr als 5000 Euro herbeiführt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre bestraft werden.Wer einen Schaden von mehr als 300.000 Euro verursacht ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.Auch wenn Unmündige (bis 14 Jahre) keine strafrechtlichen Folgen zu erwarten haben, kann sie eine zivilrechtliche Haftung treffen Davon unbenommen bleibt immer die Frage nach der Haftung der Eltern bei schuldhafter Verletzung der Aufsichtspflicht.Was tun gegen Vandalismus? Schauen Sie nicht weg, wenn Sie beobachten, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt.Was können Sie als Zeuge tun? • Greifen Sie nie selbst ein. Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen werden, vor allem dann, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder wenn eine Gruppe von Tätern auftritt.• Beobachten Sie das Geschehen genau und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.• Wenn Sie ein Smartphone zur Hand haben, filmen oder fotografieren Sie das Geschehen aus einer sicheren Entfernung.• Erstatten Sie über die Notrufnummer 133 sofort die Anzeige.Weitere Informationen zum Thema:Landeskriminalamt SteiermarkKriminalpräventionStrassgangerstraße 2808052 GrazTel.: 059133/60/3750E-Mail: LPD-ST-LKA-Kriminalpraevention@polizei.gv.at

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