Rettungsgasse – Sie kann Leben retten!

Wie immer in den Ferien sind auch heuer wieder Verzögerungen im Straßenverkehr einzuplanen. Durch Urlauberschichtwechsel und verstärkte Polizeikontrollen kommt es zur Staubildung. Denken Sie bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen frühzeitig an die Rettungsgasse.Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Unfall auf einer Autobahn verwickelt. Ihr Fahrzeug liegt in Trümmern, Sie sind eingeklemmt und schwer verletzt. Leider können die Feuerwehr und die Rettung nicht zu Ihnen kommen, da sie wie alle anderen Verkehrsteilnehmer im Stau stecken – eine Horrorvision.Mit 1. Jänner 2012 wurde die so genannte „Rettungsgasse“ in Österreich gesetzlich verankert. Im Paragrafen 46 der Straßenverkehrsordnung steht, dass auf Autobahnen (auch auf Schnellstraßen und Autostraßen) bei mindestens zwei Fahrstreifen im Falle, dass der Verkehr ins Stocken gerät, in der Mitte eine freie Gasse zu bilden ist, die nur von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes befahren werden darf. Das heißt, die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stau, sondern auch bereits bei stockendem Verkehr, also wenn sich der Verkehrsfluss deutlich verlangsamt, zu bilden.Bei zwei Fahrstreifen ist die Bildung der Rettungsgasse noch nicht so ein Problem. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren so weit wie möglich nach rechts (ein Befahren des Pannenstreifens ist in diesem Fall zulässig) und die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. In der Mitte bildet sich somit die Rettungsgasse.Bei mehr als zwei Fahrstreifen tritt nun meistens die Verwirrung ein. Wo ist jetzt die Rettungsgasse zu bilden? Die Antwort ist ganz einfach: Die Fahrzeuge auf der äußerst linken Fahrspur fahren so weit wie möglich nach links, dann kommt die Rettungsgasse. Die Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen – egal wie viele – fahren nach rechts (siehe nebenstehende Grafik).Eine Missachtung der Bildung der Rettungsgasse oder ein unbefugtes Befahren der Rettungsgasse stellen übrigens Übertretungen der Straßenverkehrsordnung dar und sind mit empfindlichen Strafen belegt.Hinweis für Urlaubsreisende:Die oben beschriebenen Rettungsgassen und deren Bildung sind auch in Deutschland, Schweiz, Slowenien und Tschechien vorgeschrieben.Keine Verpflichtung gibt es in Italien, Slowakei, Ungarn und Kroatien.Bleiben Sie auch im Stau in Ihrem Fahrzeug und betreten Sie nicht unvorsichtig die Fahrbahn.

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