Raubüberfall

Raubüberfall Graz, Bezirk Gries. – Bislang unbekannte Täter stehen im Verdacht, Donnerstagnacht, 28. Februar 2019, zwei Angestellte einer Kaufhausfiliale, 26 und 55 Jahre alt, beim Verlassen derselben überfallen zu haben. Die Täter flüchteten ohne Beute.Gegen 20.15 Uhr verließen die beiden Damen die Filiale über den Angestelltenausgang. Dabei wurden sie von zwei maskierten Männern aufgehalten und in weiterer Folge in das Geschäft zurückgedrängt. Einer der Täter war mit einer Faustfeuerwaffe bewaffnet, ergriff die 55-jährige Angestellte an den Haaren und forderte die Herausgabe von Bargeld. Das Opfer konnte sich losreißen, worauf die beiden Unbekannten die Flucht ergriffen. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung wurde ein 16-jähriger Grazer angehalten und überprüft. Diese Kontrolle verlief negativ. Die Ermittlungen laufen.Personsbeschreibung:Erster Täter: männlich, etwa 20 Jahre alt, rund 175 Zentimeter groß, auffallend schlank, sprach Deutsch mit leichtem Akzent, trug eine Gesichtsmaske und war mit einer dunklen Faustfeuerwaffe bewaffnet;Zweiter Täter: männlich, etwa 20 Jahre alt, rund 175 Zentimeter groß, ebenfalls auffallend schlank, sprach Deutsch mit leichtem Akzent, war dunkelblau gekleidet und trug ebenfalls eine Gesichtsmaske;Aufgrund der seit Ende November mehrfach aufgetretenen Raubüberfälle im Großraum Graz wurde heute die Arbeitsgruppe „Schlossberg“ eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Spezialisten des Landeskriminalamtes Steiermark, des Stadtpolizeikommandos Graz und aus Polizisten des Bezirkspolizeikommandos Graz-Umgebung zusammen.Seit Ende November wurden zahlreiche Ermittlungs- und Präventionsmaßnahmen gesetzt. Darunter Opfer- und Zeugenvernehmungen, Spurenauswertungen, Zeugenaufrufe und Lichtbildveröffentlichungen in den Medien. Über die Wirtschaftskammer Steiermark wurde bei Taxilenkern und Wettlokalbetreibern Präventionsarbeit geleistet. Hier wurde auf das richtige Verhalten bei einem Raubüberfall und auf Sicherungsmaßnahmen, die zur Vermeidung eines solchen führen können, hingewiesen. Die Kriminalbeamten kontaktierten zusätzlich Tankstellenbetreiber bezüglich der Präventionsmaßnahmen.Zum jetzigen Zeitpunkt ist anzumerken, dass bei sämtlichen Tathandlungen bis jetzt keine eindeutigen Tatzusammenhänge (verschiedenste Tatörtlichkeiten, Tatmittel und Täterzusammensetzungen) ermittelt werden konnten und die durch Opfer- und Zeugenvernehmungen ermittelten Täterhinweise keine konkreten Schlüsse auf eine bestimmte Täterschaft ergaben.Presseaussendung vom 01.03.2019, 12:18 UhrReaktionen bitte an die LPD Steiermarkzurück

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